3.099 Anwälte für Insichgeschäft | Seite 130

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Rechtsanwältin Olga Golik
Kanzlei am Alten Rathaus – Rechtsanwälte Kohl Schupp Vaitl Kraml Partnerschaft mbB, Oberer Stadtplatz 4, 94469 Deggendorf 7164.5564865634 km
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Rechtsfragen im Bereich Insichgeschäft beantwortet Frau Rechtsanwältin Olga Golik
aus 5 Bewertungen Frau Golik macht ihre Arbeit mit viel Engagement, gesetzeskonform und gewissenhaft... sie ist sehr zielstrebig und … (11.09.2023)
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sehr gut
Rechtsanwalt Lutz Mirus
ReVo-Rechtsanwälte, Friedrichstraße 23, 92648 Vohenstrauß 7079.8611787239 km
Ihre Zufriedenheit ist unser Ansporn.
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Insichgeschäft beantwortet Herr Rechtsanwalt Lutz Mirus
aus 20 Bewertungen Ich habe innerhalb von einem Tag einen Termin bei RA Lutz Mirus erhalten. Die Unterhaltung hat mir sehr viel Klarheit … (21.06.2023)
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Insichgeschäft

Fragen und Antworten

  • Insichgeschäft: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Insichgeschäft umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Insichgeschäft und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Insichgeschäft: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Insichgeschäft sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Ein Insichgeschäft kann grundsätzlich in folgenden Konstellationen vorliegen:

  • Wenn jemand im eigenen Namen mit sich selbst als Vertreter ein Rechtsgeschäft abschließt (sog. Selbstkontraktion) oder
  • wenn jemand im Namen eines von ihm Vertretenen mit sich selbst als Vertreter ein Rechtsgeschäft abschließt (sog. Doppelvertretung)

Allerdings ist ein solches Insichgeschäft nur unter engen Grenzen zulässig. Gesetzliche Grundlage ist § 181 Bürgerliches Gesetzbuch. Danach ist ein Insichgeschäft grundsätzlich verboten, es sei denn, es bringt für den Vertretenen nur rechtliche Vorteile mit sich.

Liegt ein unzulässiges Insichgeschäft vor, ist das Rechtsgeschäft nicht unwirksam, sondern lediglich schwebend unwirksam, sodass der Vertretene das Rechtsgeschäft genehmigen kann. Da es sich bei § 181 BGB um dispositives Recht handelt, kann der Vertreter von dem Verbot befreit werden.

Praktisch spielt das Insichgeschäft vor allem eine Rolle, wenn das Eigentum auf einen mittelbaren Stellvertreter übertragen wird. Entscheidendes Merkmal bei einem Insichgeschäft ist, dass dieselbe Person auf beiden Seiten des Rechtsgeschäfts mitwirkt.

Das Insichgeschäft wird beispielsweise relevant, wenn Eltern als gesetzliche Vertreter für ihr Kind ein Rechtsgeschäft abschließen, oder im Fall der Betreuung der Betreuer für den Betreuten.

(WEL)

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