700 Anwälte für Mediator | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwältin Sibylle von Bethusy-Huc
sehr gut
Rechtsanwältin Sibylle von Bethusy-Huc
Kanzlei von Bethusy-Huc, Rüschhausweg 186, 48161 Münster 6658.4104584677 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Sibylle von Bethusy-Huc bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mediator
aus 14 Bewertungen Danke für die prompte Erledigung! (01.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christos Daglianakis
Kanzlei Christos Daglianakis, Rösrather Str. 565, 51107 Köln 6683.56946303 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mediator hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christos Daglianakis
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Matthias Höfer
Rechtsanwalt und Mediator Matthias Höfer
Keller Höfer Fitting | Rechtsanwälte & Mediatoren Partnerschaft, Höllgasse 24/26, 73614 Schorndorf 6951.6269621901 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt und Mediator Matthias Höfer hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mediator
(05.10.2022) Herr Höfer zeigte sich engagiert und gab uns jederzeit eine ehrliche und realistische Einschätzung des Verfahrens. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Obexer
sehr gut
Rechtsanwältin Kerstin Obexer
Anwaltskanzlei Espelkamp, Breslauer Str. 32, 32339 Espelkamp 6701.4614320612 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Mediation • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Mediator hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Kerstin Obexer
aus 54 Bewertungen Sehr angenehmer Kontakt mit inhaltlichen relevanten Gesprächen und kurzen Telefonaten zum Ziel gekommen,alles bestens … (11.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mediator

Fragen und Antworten

  • Mediator: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mediator sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mediator: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mediator umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mediator und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Bei einer Mediation wenden sich streitende Parteien gemäß § 1 II Mediationsgesetz (MediationsG) an einen neutralen Dritten, den sog. Mediator. Er soll helfen, bei Konflikten zu vermitteln und einen Konsens zu finden. Er bleibt dabei immer unparteiisch und unterstützt die Beteiligten lediglich bei der Erarbeitung einer Lösung, ohne selbst Vorschläge zu machen oder Entscheidungen zu treffen. Nach § 2 III MediationsG fördert er die Kommunikation zwischen den Parteien und sorgt dafür, dass keine Partei übervorteilt wird. Soweit beide Parteien einverstanden sind, kann der Mediator aber auch getrennte Gespräche mit jeder einzelnen Partei führen. Ist der Mediator der Ansicht, dass eine Einigung nicht zu erzielen ist, kann er der Mediation nach § 2 V 2 MediationsG ein Ende setzen. Der Mediator ist nach § 4 MediationsG grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und muss sich nach § 5 MediationsG regelmäßig fortbilden.

Die Ausbildung zum Mediator ist generell keine Erstausbildung, sondern eine Weiterbildung. Daher üben die meisten Streitschlichter bereits einen sozialen oder rechtlichen Beruf aus, bei dem ohnehin regelmäßig mit Konflikten zu rechnen ist. Eine akademische Ausbildung wird aber nicht vorausgesetzt. Die Weiterbildung umfasst circa 200 Unterrichtseinheiten und vermittelt unter anderem psychologische Grundkenntnisse und den Umgang mit Aggression.

Durch die Inanspruchnahme eines Mediators kann ein zeitintensives und kostspieliges Gerichtsverfahren vermieden werden, bei dem die Beteiligten auf die Entscheidung des Richters keinen Einfluss nehmen können.

(VOI)

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