701 Anwälte für Mediator | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Buschka LL.M.Eur.
sehr gut
Kanzlei Bettina Buschka, Herderstraße 86, 28203 Bremen 6676.6410966788 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht • Betreuungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mediator bietet Frau Rechtsanwältin Bettina Buschka LL.M.Eur.
aus 50 Bewertungen Zügig und sehr fachkompetent (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Steffani F. Kaup
Rechtsanwältin Steffani F. Kaup
Schmidt & Kaup Rechtsanwälte PartGmbB | Arbeitsrecht und Familienrecht Eschborn, Hauptstr. 23, 65760 Eschborn 6817.3722326206 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Steffani F. Kaup ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mediator
aus 7 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Kaup ist einfach nur zu empfehlen wenn es um Familienangelegenheiten geht !! Sie ist freundlich … (09.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Fricke
Rechtsanwältin Doris Fricke
Fricke & Fricke Partnerschaft, Klosterstr. 10, 50374 Erftstadt 6670.2869150893 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Doris Fricke ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mediator
(01.09.2020) Eine sehr kompetente, professionelle und sachliche Mediatorin, die uns bei der Mediation wunderbar begleitet hat.
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin (DAA) Gabriele Ammer-Barwitz
Kanzlei und Mediatorin (DAA) Gabriele Ammer-Barwitz, Prinzregentenstr. 7, 86150 Augsburg 7062.5903432541 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin und Mediatorin (DAA) Gabriele Ammer-Barwitz ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mediator
Profil-Bild Rechtsanwältin Emilia Tintelnot
sehr gut
Anwaltskanzlei für Familienrecht, Klaus-Groth-Str. 7, 14050 Berlin 6967.7765724284 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Verkehrsrecht • Mediation
Rechtsfragen im Bereich Mediator beantwortet Frau Rechtsanwältin Emilia Tintelnot
aus 28 Bewertungen RA Tintelnot können wir wärmstens empfehlen. In verschiedenen Angelegenheiten, zuletzt im Familienrecht, waren wir … (20.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mediator

Fragen und Antworten

  • Mediator: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mediator sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mediator: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mediator umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mediator und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Bei einer Mediation wenden sich streitende Parteien gemäß § 1 II Mediationsgesetz (MediationsG) an einen neutralen Dritten, den sog. Mediator. Er soll helfen, bei Konflikten zu vermitteln und einen Konsens zu finden. Er bleibt dabei immer unparteiisch und unterstützt die Beteiligten lediglich bei der Erarbeitung einer Lösung, ohne selbst Vorschläge zu machen oder Entscheidungen zu treffen. Nach § 2 III MediationsG fördert er die Kommunikation zwischen den Parteien und sorgt dafür, dass keine Partei übervorteilt wird. Soweit beide Parteien einverstanden sind, kann der Mediator aber auch getrennte Gespräche mit jeder einzelnen Partei führen. Ist der Mediator der Ansicht, dass eine Einigung nicht zu erzielen ist, kann er der Mediation nach § 2 V 2 MediationsG ein Ende setzen. Der Mediator ist nach § 4 MediationsG grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und muss sich nach § 5 MediationsG regelmäßig fortbilden.

Die Ausbildung zum Mediator ist generell keine Erstausbildung, sondern eine Weiterbildung. Daher üben die meisten Streitschlichter bereits einen sozialen oder rechtlichen Beruf aus, bei dem ohnehin regelmäßig mit Konflikten zu rechnen ist. Eine akademische Ausbildung wird aber nicht vorausgesetzt. Die Weiterbildung umfasst circa 200 Unterrichtseinheiten und vermittelt unter anderem psychologische Grundkenntnisse und den Umgang mit Aggression.

Durch die Inanspruchnahme eines Mediators kann ein zeitintensives und kostspieliges Gerichtsverfahren vermieden werden, bei dem die Beteiligten auf die Entscheidung des Richters keinen Einfluss nehmen können.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mediator umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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