3.437 Anwälte für Mietrecht | Seite 144

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Profil-Bild Rechtsanwalt Kagan Ünalp
Rechtsanwalt Kagan Ünalp
Wittig Ünalp RechtsanwaltsGmbH, Südwestpark 67, 90449 Nürnberg 7009.341922243 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kagan Ünalp bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietrecht
aus 7 Bewertungen Nach einem sehr informativen und angenehmen Vorgespräch mit Herrn RA Ünalp hatte uns Frau RAin Öndin in dem … (08.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reiner Pilz
sehr gut
Rechtsanwalt Reiner Pilz Kanzlei Pilz, Fischerfeldstr. 3, 60311 Frankfurt am Main 6826.8318860913 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Herr Rechtsanwalt Reiner Pilz im Bereich Mietrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 49 Bewertungen Herr Pilz hat vor Ort einen Guten Beistand geleistet und mir alle Sachverhalte gut erklärt. Er hat das best mögliche … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Treu-Guth
Rechtsanwältin Katrin Treu-Guth
Kanzlei Katrin Treu-Guth, Kesslergasse 22, 97421 Schweinfurt 6925.8480851681 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Katrin Treu-Guth hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mietrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Tisch
Michael Tisch, Stresemannstr 13, 68165 Mannheim 6847.6262617767 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Tisch - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Mietrecht
(20.12.2023) Ich hatte Schimmelbildung in meiner Wohnung mein Vermieter gab mir die Schuld Begründung nicht ausreichend gelüftet. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Belinda Steiert
Rechtsanwältin Belinda Steiert
Steiert Kanzlei für Familienrecht, Duisburger Str. 68, 40479 Düsseldorf 6648.9383719756 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Belinda Steiert bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietrecht
(23.11.2023) Sie kämpft bis zum Schluss obwohl ich keine Hoffnung mehr hatte. Der Beklagte hat versucht alles zu vertuschen, bis …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen trifft das Mietrecht für den Wohnraummietvertrag?
    Für Wohnraummietverträge gelten vor allem zum Schutz des Mieters zahlreiche Sonderregelungen §§ 549-577a BGB. Sie bestimmen etwa, wann und in welchem Rahmen Mieterhöhungen möglich sind, wann der Mieter eine Mietminderung wegen Sachmängeln oder Rechtsmängeln vornehmen darf und regeln den besonderen Kündigungsschutz, der bei Wohnraummietverträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen sind, gilt.
  • Mietrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mietrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Das Mietrecht gehört zum Zivilrecht und umfasst alle Bestimmungen, die ein Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter regeln. Die wesentlichen Vorschriften sind die §§ 535 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch. Man unterscheidet dabei zwischen Mietverträgen über Wohnraum, sogenannter Wohnraummietvertrag, Mietverträgen über Gewerberäume, sogenannter Gewerbemietvertrag und sonstigen allgemeinen Mietverträgen über andere Gegenstände oder Räume.

Für Wohnraummietverträge gelten vor allem zum Schutz des Mieters zahlreiche Sonderregelungen §§ 549-577a BGB. Sie bestimmen etwa wann und in welchem Rahmen Mieterhöhungen möglich sind, wann der Mieter eine Mietminderung wegen Sachmängeln oder Rechtsmängeln vornehmen darf und regeln den besonderen Kündigungsschutz, der bei Wohnraummietverträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen sind, gilt. 

Der Gewerbemietvertrag muss im Einzelfall von einem Pachtvertrag abgegrenzt werden. Kommt neben der Gebrauchsüberlassung für das vereinbarte Entgelt auch das Recht zur Fruchtziehung hinzu, liegt ein Pachtvertrag vor, kein Mietvertrag. Beispiel: Wird ein Grundstück an einen Gewerbetreibenden zur gewerblichen Nutzung vermietet liegt zunächst ein Gewerbemietvertrag vor. Darf der Gewerbetreibende jedoch aus dem Grundstück selbst auch Früchte ziehen, z.B. durch Ackerbau, Obsternte o.ä. liegt ein Pachtvertrag vor, der sich nach den §§ 581-597 BGB richtet. 

Zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus Mietverhältnissen sind die allgemeinen Zivilgerichte, das Verfahren richtet sich nach der Zivilprozessordnung ZPO. 

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