126 Anwälte für Prüfungsanfechtung | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Katharina Sponholz
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Katharina Sponholz
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB, Bahnhofstr. 17, 12555 Berlin 6988.6318277852 km
„Man gibt nicht auf, wenn es schwierig wird: Man legt dann erst richtig los!“
Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Katharina Sponholz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Prüfungsanfechtung
aus 24 Bewertungen Eine sehr kompetente Antwältin mit Herz am rechten Fleck. Sie hat uns bei der Grundschulplatzvergabe sehr unterstützt. … (16.06.2024)
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Rechtsanwalt Andreas Jakubietz
Kanzlei Andreas Jakubietz, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin 6971.0042825261 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Schulrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Prüfungsanfechtung bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Jakubietz
aus 8 Bewertungen Herr Jakubietz wurde mir sehr empfohlen. Ich kontaktierte ihn,da mein Sohn keinen der drei Wunschschulen mit dem … (04.07.2023)
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Rechtsanwalt Bernd Klöver
Hansen & Münch, Pelzerstraße 5, 20095 Hamburg 6720.0395388199 km
Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Prüfungsanfechtung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Bernd Klöver
(27.04.2024) Im Januar rief ich bei der Kanzlei an und schilderten den Fall. Man sagte mir, ich solle mich per Mail an Herrn Klöver …
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Rechtsanwalt Burkhard Zurheide
Anwaltssozietät Dr. Rössler GbR, Lina-Oetker-Str. 2 B, 33615 Bielefeld 6713.2923694714 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Prüfungsanfechtung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Burkhard Zurheide
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Kai Hentschelmann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Kai Hentschelmann
Kanzlei HENTSCHELMANN, Brandstücken 24, 22549 Hamburg 6710.1142002475 km
Wenn Behörden fehlerhafte Entscheidungen treffen, gilt es, dem Recht des Bürgers Geltung zu verschaffen. Dieses Recht ist nur so gut, wie es wirksam durchgesetzt werden kann.
Verwaltungsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Prüfungsanfechtung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Kai Hentschelmann
aus 35 Bewertungen Herr Dr. Hentschelmann hat uns sehr freundlich und kompetent beraten. Die Abrechnung war transparent und fair. Dank … (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Stenzel
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Rechtsanwalt Marc Stenzel
Speker Nierhaus Stenzel Partnerschaft von Rechtsanwälten (SNS), Königstr. 8, 47051 Duisburg 6637.5657176331 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Öffentliches Recht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Marc Stenzel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Prüfungsanfechtung
aus 34 Bewertungen Herr RA Stenzel hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit bestens beraten und meine Ansprüche bestmöglich … (11.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Prüfungsanfechtung

Fragen und Antworten

  • Prüfungsanfechtung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Prüfungsanfechtung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Prüfungsanfechtung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Prüfungsanfechtung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Prüfungsanfechtung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Prüfungsanfechtung ist die rechtliche Überprüfung des Ergebnisses einer hoheitlichen Prüfungsentscheidung wie beispielsweise der Abiturprüfung, des Staatsexamens, der Diplomprüfung, Meisterprüfung etc.

Die Möglichkeit der Prüfungsanfechtung ist nicht auf Abschlussprüfungen beschränkt, auch Prüfungen wie z. B. das Physikum, das Vordiplom oder eine generelle Zwischenprüfung können angefochten werden. Auch eine Beschränkung auf universitäre Prüfungen findet nicht statt, die Überprüfung von Hochschulprüfungen stellt aber einen erheblichen Anteil der Prüfungsanfechtungen dar. Die Prüfungsanfechtung ist dem Rechtsbereich des Prüfungsrechts zuzuordnen, das wiederum zum öffentlichen Recht (Verwaltungsrecht) gehört. Rein rechtlich ist die Prüfungsanfechtung die Anfechtung und behördliche bzw. gerichtliche Überprüfung eines Verwaltungsaktes nach VwVfG.

Die gerichtliche Korrektur eines Prüfungsergebnisses ist vor allem aussichtsreich, wenn Verfahrensfehler überprüft werden. Neben der Überprüfung der Einhaltung von Verfahrensvorschriften wird bei der Prüfungsanfechtung vor allem die richtige Ausübung des dem Prüfer in jeder Prüfung zustehenden Ermessensspielraums bei der Leistungsbeurteilung überprüft. Grundsätzlich wird zwar jedem Prüfer im Rahmen der Prüfungsentscheidung ein gewisser Beurteilungsspielraum zuerkannt, der nur in engen Grenzen einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich ist. Vor allem prüfungsspezifische Fragestellungen, die im Beurteilungsspielraum des Prüfers liegen, sind einer gerichtlichen Überprüfung oft nur schwer zugänglich, z. B. die Auswahl der Prüfungsaufgaben, die Gewichtung der Prüfungsaufgaben für das Endergebnis der Prüfung ebenso wie die Gewichtung einzelner falscher Antworten, die Ausgestaltung der Prüfung als Wissensprüfung oder Verständnisprüfung und die Art und Weise der Leitung der Prüfung. Aber selbst Beurteilungsfehler sind voll überprüfbar, wenn die Ermessensentscheidung des Prüfers ermessensfehlerhaft getroffen wurde, also  der Prüfer  beispielsweise von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder  er  gegen das Willkürverbot verstoßen hat.

Ziel der Prüfungsanfechtung kann die Verbesserung der gegebenen Note sein, aber auch die Aufhebung der Prüfung mit der Folge, dass eine Prüfung erneut abgelegt werden kann.

(LOE)

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