337 Anwälte für Reiserücktritt | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Höner LL.M.
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Zivilrecht • Arbeitsrecht • Betreuungsrecht • Mediation • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Reiserücktritt bietet Frau Rechtsanwältin Annette Höner LL.M.
aus 34 Bewertungen gute und professionelle Beratung. top (26.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Reiserücktritt

Fragen und Antworten

  • Reiserücktritt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Reiserücktritt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Reiserücktritt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Reiserücktritt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Reiserücktritt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Ein Reiserücktritt ist gemäß § 651i vor Beginn der Reise jederzeit möglich. Ein Grund für den Rücktritt, auch bei Storno der Reise, ist nicht erforderlich. Der Veranstalter der Reise hat in einem solchen Fall der Stornierung der Reise keinen Anspruch mehr auf den Reisepreis. Allerdings muss der Reisende im Falle eines Reiserücktrittes eine Entschädigung als Schadenersatz zahlen. Die entspricht zumindest einem Teil des Reisepreises.

Kosten für den Reiserücktritt

Je näher der Reisebeginn beim Rücktritt schon liegt, desto höher ist in der Regel die Entschädigung. Der Veranstalter muss sich nämlich anrechnen lassen, was er selbst erspart durch den Rücktritt. Insbesondere muss er auch versuchen, den freien Reiseplatz durch einen anderen Reisenden zu ersetzen.

Die Höhe einer solchen Stornoentschädigung wird gelegentlich als Prozentsatz im Reisevertrag oder auch in AGB vereinbart. Die Rechtsprechung hält Pauschalen bis zu 80 Prozent für möglich. Dabei kann ein höherer Schaden aber individuell nachgewiesen werden. Die Höhe zulässiger Pauschalen richtet sich zudem nach Art der Reise, also beispielsweise Flugreise, Schiffsreise, Kreuzfahrt, Ferienwohnung etc.

Im Falle höherer Gewalt ist eine Kündigung des Reisevertrages sowohl durch den Reisenden als auch durch den Veranstalter möglich. Pauschale Schadenersatzforderungen gibt es hier nicht. Auch wenn der Veranstalter den Rücktritt durch nachträgliche Änderungen der Reisebedingungen verursacht, hat er keinen Anspruch auf eine Stornoentschädigung.

Reiserücktrittskostenversicherung

Gegen die Forderung des Reiseveranstalters nach dem Rücktritt kann eine Versicherung abgeschlossen werden. Regelmäßig wird dies zusammen mit dem Reisevertrag als Option angeboten. Diese Reisrücktrittskostenversicherung wird auch einfach Reiserücktrittsversicherung oder Reisestornoversicherung genannt. Nach EU-Recht muss auf die Möglichkeit einer Reiserücktrittskostenversicherung spätestens bei der Reisebestätigung hingewiesen werden.

Die Versicherung übernimmt je nach Vertrag bei bestimmten Verhinderungsgründen wie Krankheit oder Problemen mit einer erforderlichen Impfung die Ersatzansprüche des Veranstalters, wobei der Kunde ggf. einen Selbstbehalt zahlen muss. Die Kosten der Reiserücktrittsversicherung richten sich nach dem Reisepreis, Selbstbehalt und den Rücktrittsgründen. Manche andere Verträge, beispielsweise über bestimmte Kreditkarten, bieten zudem bereits eine integrierte Reiserücktrittskostenversicherung.

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