4.683 Anwälte für Vaterschaftstest | Seite 196

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Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Grüßenbeck
Kanzlei Alexander Grüßenbeck, Hauptstr. 124, 58675 Hemer 6701.7655073567 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Grüßenbeck unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Vaterschaftstest
(13.10.2022) der Erstkontakt klang vielversprechend und trug Lösungsansätze, eine endgültige Beurteilung kann aber erst nach dem …
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Hartl
Rechtsanwältin Silke Hartl
Anwaltskanzlei HARTL, Zeppelinstr. 2a, 89281 Altenstadt/Iller 7025.3613163515 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Silke Hartl ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Vaterschaftstest
(17.04.2019) Hervorragende und sehr kompetente Beratung und Betreuung von Anfang an! Frau Hartl und ihr gesamtes Team sind ein …
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Rechtsanwältin Ute Siebert
Rechtsanwälte Siebert und Winkler, Schifferstr. 24, 06862 Dessau-Roßlau 6943.235708017 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Ute Siebert ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Vaterschaftstest

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vaterschaftstest

Fragen und Antworten

  • Vaterschaftstest: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vaterschaftstest umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vaterschaftstest und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Vaterschaftstest: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vaterschaftstest sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Der Begriff Vaterschaftstest wird umgangssprachlich für den offiziellen Begriff Abstammungsgutachten verwendet. Hintergrund ist, dass in der Regel die Klärung der Vaterschaft angestrebt ist, der Anteil der Überprüfung der Vaterschaft im Rahmen der Abstammungsgutachten beträgt nahezu 100 %. Der Mann, dessen Vaterschaft überprüft wird, wird Putativvater genannt.

Für die Feststellung der Vaterschaft existieren diverse Methoden, wobei die DNA-Analyse die sicherste und modernste Methode ist: Es werden nicht codierte Bereiche der DNA analysiert, die meist aus Zellen der Mundschleimhaut isoliert wird. Bei sog. Blutgruppentests wird anhand der Blutgruppen der Mutter, des Putativvaters und des Kindes analysiert, ob eine Vaterschaft möglich ist, da nach den Regeln zur Blutgruppenvererbung bestimmte Ergebniskombinationen ausgeschlossen sind. Bei sog. serologischen Untersuchungen werden Blutbestandteile wie HLA-Antigene etc. analysiert und verglichen. Bei der sog. Plausibilitätsprüfung werden äußere Merkmale verglichen (Augenfarbe, Kopfform etc.) und so die Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft bewertet.

Die Rechtsprechung beschäftigte sich zu diesem Thema bis vor einigen Jahren vor allem mit der Verwertbarkeit sog. heimlicher Vaterschaftstests in gerichtlichen Verfahren (meist streitiger Kindesunterhalt). Hierbei widerstritten vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller Beteiligten (Mutter, möglichem Vater und Kind). Die Problematik heimlicher Vaterschaftstests hat sich durch das Inkrafttreten des Gendiagnostik-Gesetzes 2010 erledigt. Danach ist inzwischen für eine DNA-Untersuchung die Zustimmung aller Betroffenen nötig, damit der Test gerichtlich verwertbar ist. Ein Verstoß gegen das Gesetz – ein heimlicher Vaterschaftstest z. B. – kann auf Antrag als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Jedoch besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Zustimmung zur Untersuchung (§ 1598a BGB), ohne dass gleichzeitige Anfechtung der Vaterschaft erforderlich ist oder ein Anfangsverdacht bestehen muss.

(LOE)

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