268 Anwälte für Versorgungsamt | Seite 12

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Profil-Bild Rechtsanwalt Moritz Sandkühler
sehr gut
Rechtsanwalt Moritz Sandkühler
Kanzlei Moritz Sandkühler, Dietzgenstraße 38, 13156 Berlin 6971.2385354278 km
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Moritz Sandkühler ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Versorgungsamt gerne behilflich
aus 125 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Sandkühler ist nach meiner Erfahrung ein absolut hervorragender Fachanwalt auf dem Gebiet der … (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter
Kanzlei Dr. Richter, Möslestr. 1, 79117 Freiburg im Breisgau 6891.7091574603 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Versorgungsamt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Ich war sehr zufrieden mit Herrn Richter (25.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Dorner
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Dorner
KSG Kanzlei Schwede, Gewert & Kollegen, Theaterstraße 3, 30159 Hannover 6768.191004208 km
Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Dorner vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Versorgungsamt
aus 73 Bewertungen Ich fühle mich bei Herrn Dorner gut aufgehoben und vertreten. Er ist sehr souverän und fachlich sehr kompetent. Ein … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Bergheim-Uferkamp
sehr gut
Andrea Bergheim-Uferkamp, Grenzstr. 153, 46045 Oberhausen 6641.7001825022 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Bergheim-Uferkamp ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Versorgungsamt
aus 17 Bewertungen Sehr kurzfristigen Termin beim Ersten Telefonat erhalten. Erster persönlicher Kontakt angenehm und unkompliziert. … (07.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Versorgungsamt

Fragen und Antworten

  • Versorgungsamt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Versorgungsamt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Versorgungsamt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Versorgungsamt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Versorgungsamt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Das Versorgungsamt - auch Amt für soziale Angelegenheiten, kurz: ASA - ist eine Behörde, die ursprünglich für die Entschädigung von Kriegsopfern zuständig war. Inzwischen haben die Versorgungsämter als Leistungsträger neben der Kriegsversorgung auch Schwerbehindertenangelegenheiten, die Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz und weitere Bereiche aus dem Entschädigungsrecht zur Aufgabe, wobei die Zuständigkeiten von den landesrechtlichen Regelungen abhängen. Nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist das ASA zentrale Anlaufstelle für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Das Versorgungsamt stellt insbesondere fest, ob und welcher Grad der Behinderung vorliegt. Er ist dafür maßgeblich, welchen Nachteilsausgleich der Betroffene erhält. Weiter stellt das Amt für soziale Angelegenheiten den Schwerbehindertenausweis aus. Mit dem Behindertenausweis vom Versorgungsamt können Menschen mit einer Behinderung bestimmte Leistungen und Hilfen gemäß § 69 SGB IX in Anspruch nehmen.

(WEL)

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