3.390 Anwälte für WEG | Seite 142

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Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Schötz
Kanzlei Klaus Schötz, Finkenstr. 5, 80333 München 7118.8874149693 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich WEG hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Klaus Schötz
Profil-Bild Rechtsanwältin Wilma Kuznik
sehr gut
Rechtsanwältin Wilma Kuznik
Rechtsanwaltskanzlei Wilma Kuznik, Bahnhofplatz 4g, 85540 Haar 7130.6165700761 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Wilma Kuznik ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich WEG
aus 11 Bewertungen Wir können Frau Kuznik nur empfehlen. Sie hat uns vorzüglich vertreten. (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Rudolph
Rechtsanwalt Christian Rudolph
Kanzlei Chr. Rudolph, Topplerweg 1, 91541 Rothenburg ob der Tauber 6960.5593273415 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Rudolph hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich WEG
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Schmidt
Alvermann|Schmidt|Kuldszun|Dallmann Rechtsanwälte Steuerberater PartG, Daniel-Schürmann-Str. 39, 42853 Remscheid 6676.4137078177 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich WEG unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Daniel Schmidt
aus 6 Bewertungen Sehr kompetente Beratung, meine Fragen konnten hilfreich beantwortet werden ! (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Henke
Rechtsanwalt Marcus Henke
Sebening, Henke & Wötzel Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 17-17a, 31655 Stadthagen 6738.3162077002 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Beamtenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Anwaltshaftung • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich WEG bietet Herr Rechtsanwalt Marcus Henke
(24.04.2024) Im Rahmen einer komplexen Anfrage eine sehr objektive und nachvollziehbare Einschätzung der Angelegenheit in einem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Hertsch
Rechtsanwälte Hertsch und Walter, Luitpoldstr. 32, 87700 Memmingen 7040.3869763991 km
Ich setze mich stets für Ihre Interessen ein !
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Hertsch ist Ihr Ansprechpartner für WEG

Rechtstipps von Anwälten zum Thema WEG

Fragen und Antworten

  • WEG: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema WEG umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema WEG und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • WEG: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit WEG sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die wichtigsten Regelungen für Wohnungseigentümer sind im Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) zu finden. Da das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kein Eigentum an Gebäudeteilen kennt, werden nach § 94 BGB alle Gebäudeteile eines Grundstücks dem Eigentümer des Grundstücks zugeschrieben, sodass kein selbstständiges Eigentumsrecht an einzelnen Wohnungen bestehen kann. Aufgrund dieser Regelung wurde das WEG entwickelt, das am 15.03.1951 in Kraft trat.

Grundsätzlich wird in § 1 WEG nach Wohnungseigentum, Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum unterschieden. In den verschiedenen Abschnitten des Gesetzes werden dann folgende Inhalte behandelt:

§§ 2 - 9 WEG: Begründung des Wohnungseigentums

§§ 10 - 19 WEG: Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§§ 20 - 29 WEG: Verwaltung

§ 30 WEG: Wohnungserbbaurecht

§§ 31 - 42 WEG: Dauerwohnrecht

§§ 43 - 50 WEG: Verfahrensvorschriften

§§ 51 - 60 WEG: weggefallen

§§ 61 - 64 WEG: Inkrafttreten

Durch die Novellierung vom 01.07.2007 wurde einerseits geregelt, dass nach § 13 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nun die Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO) gelten. Andererseits wurde in § 10 Abs. 6 WEG die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft, die zuvor bereits von der Rechtsprechung anerkannt wurde, gesetzlich geregelt.

(WEI)

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