25 Beispiele und Ausformungen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) bei einer GmbH.
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1. Einführung
Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist ein komplexes Thema im deutschen Steuerrecht, insbesondere in Bezug auf GmbHs. Und gleichwohl ist es immer wieder ein "Dauerbrenner" nach durchgeführten Betriebsprüfungen, mit denen die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft konfrontiert werden.
2. Beispiele und Konstellationen von verdeckten Gewinn-ausschüttungen
Um die Sensibilität für den Umfang von Gewinnausschüttungen zu schaffen, finden sich nachfolgend 25 Beispiele und Konstellationen für das Auftreten einer verdeckten Gewinnausschüttung:
- Überhöhte Geschäftsführergehälter: Ein exorbitantes Gehalt für den Geschäftsführer, das weit über dem Branchendurchschnitt liegt, kann als verdeckte Gewinnausschüttung interpretiert werden. In solchen Fällen wird der übermäßige Gehaltsanteil als vGA gewertet.
- Unangemessene Tantiemen: Wenn Bonuszahlungen unabhängig von der tatsächlichen Leistung des Unternehmens vergeben werden, sollten die Alarmglocken läuten. Besonders dann, wenn diese Boni ausschließlich an Gesellschafter-Geschäftsführer fließen.
- Private Nutzung von Firmenwagen: Ein Firmenwagen mag ein attraktives Extra sein, aber wenn er für private Fahrten genutzt wird, ohne dass dies ordnungsgemäß versteuert wird, handelt es sich um eine vGA.
- Darlehen zu günstigen Konditionen: Gewährt die GmbH einem Gesellschafter ein Darlehen zu Konditionen, die unter den marktüblichen Zinsen liegen, ist Vorsicht geboten. Dies könnte als vGA angesehen werden.
- Mietverträge zu nicht marktüblichen Konditionen: Mietet die GmbH Räumlichkeiten von einem Gesellschafter zu einem Preis, der weit über dem Marktwert liegt, wird der überhöhte Betrag als vGA betrachtet.
- Verlustgeschäfte mit nahestehenden Unternehmen: Systematische Verluste aus Geschäften mit einem Unternehmen, das einem Gesellschafter gehört, können als vGA eingestuft werden.
- Kostenübernahme für private Reisen oder Veranstaltungen: Zahlt die GmbH für die Urlaubsreisen oder private Feiern eines Gesellschafters, ist dies ein klarer Fall von vGA.
- Nicht durchgeführte Kapitalerhöhungen: Wurde eine Kapitalerhöhung beschlossen, aber nicht umgesetzt, und der Gesellschafter erhält trotzdem finanzielle Vorteile, liegt eine vGA vor.
- Überhöhte Dividendenzahlungen: Dividenden, die den tatsächlich erwirtschafteten Gewinn der GmbH übersteigen, sind ein weiteres Indiz für eine vGA.
- Nicht marktübliche Kreditgewährungen: Ein Kredit an einen Gesellschafter zu Bedingungen, die von den Marktstandards abweichen, kann als vGA gewertet werden.
- Verzicht auf Forderungen: Verzichtet die GmbH auf eine ihr zustehende Forderung gegenüber einem Gesellschafter, handelt es sich um eine vGA, sofern keine Gegenleistung erfolgt.
- Übertragung von Wirtschaftsgütern: Werden Vermögenswerte unter Marktwert an einen Gesellschafter verkauft, ist dies ein Fall für eine vGA.
- Nicht marktübliche Lizenzgebühren: Zahlt die GmbH unverhältnismäßig hohe Gebühren für die Nutzung von Marken oder Patenten, die einem Gesellschafter gehören, liegt eine vGA vor.
- Verdeckte Einlagen: Bringt ein Gesellschafter private Mittel oder Vermögenswerte in die GmbH ein und werden diese als Betriebsausgaben verbucht, handelt es sich um eine vGA.
- Nicht entnommene Gewinne: Werden Gewinne in der Bilanz der GmbH als Rücklagen ausgewiesen, obwohl sie dem Gesellschafter zugutekommen, ist dies ein Fall von vGA.
- Übernahme privater Bußgelder: Sollte die GmbH für Bußgelder oder Strafen des Gesellschafters aufkommen, die aus privaten Vergehen resultieren, handelt es sich um eine vGA.
- Private Lebensversicherungen: Übernimmt die GmbH die Prämien für eine Lebensversicherung, die einem Gesellschafter zugutekommt, ist dies ein Fall von vGA.
- Unangemessene Spesenabrechnungen: Lässt der Geschäftsführer private Ausgaben über die Spesenabrechnung der GmbH laufen, handelt es sich um eine vGA.
- Verdeckte Gewinnausschüttung durch Vertragsverletzungen: Nicht erfüllte Verträge zwischen der GmbH und einem Gesellschafter oder einem nahestehenden Unternehmen können als vGA gewertet werden, wenn dadurch finanzielle Vorteile gewährt werden.
- Überhöhte Pensionszusagen: Eine übermäßig hohe Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer, die nicht marktkonform ist, stellt eine vGA dar.
- Nicht marktübliche Beraterverträge: Beraterverträge mit einem Gesellschafter, die deutlich über dem marktüblichen Honorar liegen, können als vGA interpretiert werden.
- Übernahme von Ausbildungskosten: Zahlt die GmbH für die Ausbildung der Kinder eines Gesellschafters, ohne dass dies betrieblich notwendig ist, handelt es sich um eine vGA.
- Nicht marktübliche Management Fees: Managementgebühren, die weit über dem Marktpreis liegen und an einen Gesellschafter gezahlt werden, sind ein weiteres Beispiel für eine vGA.
- Überhöhte Repräsentationskosten: Exzessive Ausgaben für Geschäftsessen, Reisen oder andere Repräsentationszwecke, die mehr dem privaten Vergnügen des Gesellschafters als dem Geschäftszweck dienen, können als vGA betrachtet werden.
- Nicht marktübliche Mieten für Betriebsräume: Wenn die GmbH Betriebsräume von einem Gesellschafter zu einem überhöhten Preis mietet, wird der überhöhte Betrag als vGA angesehen.
Die Körperschaftsteuerrichtlinien (KStR) und Körperschaftsteuerhinweise (KStH) geben weitere detaillierte Anleitungen und Beispiele für Auftretungsformen, die Identifizierung und Behandlung von verdeckten Gewinnausschüttungen.
3. Rechtsfolgen
Heruntergebrochen und vereinfacht entstehen bei einer verdeckten Gewinnausschüttung folgende Rechtswirkungen:
- Körperschaftsteuer: Die verdeckte Gewinnausschüttung wird als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe behandelt, was die Körperschaftsteuerlast der GmbH erhöht.
- Einkommensteuer des Gesellschafters: Die veredckte Gewinnausschüttung wird beim Gesellschafter als Einkommen aus Kapitalvermögen besteuert.
- Gewerbesteuer: Die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer kann hierdurch erhöht werden.
- Nachzahlungen und Zinsen: Es können Nachzahlungen und Zinsen anfallen.
4. Fazit
Das Auftreten von verdeckten Gewinnausschüttungen wird oft erst Jahre später und ggf. erst im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung entdeckt.
Dies kann erhebliche nachteilige und unerwartete Konsequenzen für die Gesellschafter haben.
Allerdings bestehen im Zusammenhang mit rückwirkden Aufdeckungen und Festsetzungen von verdeckten Gewinnausschüttungen insbesondere Vorgaben bzgl. dem rechtmäßigen formellen Bescheiden dieser rückwirkenden Steuern.
Fehler in diesem Bereich seitens der Finanzbehörde können hier zugunsten des Gesellschafters eine rückwirkende Bescheidung rechtswidrig werden lassen.
Daher sollten strittige und unklare verdeckte Gewinnausschüttungen, insbesondere bei rückwirkender Bescheidung, durch einen fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden.
Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten.
Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für eine rechtliche Beurteilung und Einschätzung Ihres Falles zur Verfügung und vertrete durchsetzungsstark und resolut auch Ihre Interessen ggü. der Finanzbehörde und der Steuerfahndung. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder Schreiben Sie mich an.
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