5 weitere Insolvenzanträge bei Green City. Vertretungsangebot für Anleger

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Leider gibt es neue Hiobsbotschaften für die Anleger der Unternehmensgruppe Green City. Es waren bereits Insolvenzanträge von der Green City AG und einer Tochtergesellschaft gestellt worden. Jetzt, Mitte Februar, ist bekannt geworden, dass 5 weitere Gesellschaften einen Insolvenzantrag gestellt haben.

Betroffen sind folgende Unternehmen:

  • Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG
  • Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG
  • Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG
  • SUMMIQ AG
  • SUMMIQ Management GmbH

Von diesen Gesellschaften wurden zum Teil auch Schuldverschreibungen herausgegeben. Die Anleger dieser Schuldverschreibungen sind damit auch von der Insolvenz betroffen. Es geht um folgende Wertpapiere:

  • ISIN DE000A161MQ1/WKN A161MQ
  • ISIN DE000A161MR9/WKN A161MR
  • ISIN DE000A14KH45/WKN A14KH4
  • ISIN DE000A2AALN4/WKN A2AALN
  • ISIN DE000A2AALP9/WKN A2AALP
  • ISIN DE000A2G8V82/WKN A2G8V8
  • ISIN DE000A2GSTH8/WKN A2GSTH

Der Schaden, der hier für die Anlegerschaft eingetreten ist, kann nur als gewaltig bezeichnet werden. Über 100 Millionen € an Anleihe-Kapital sind betroffen. Der Grund, dass nun diese regelrechte Welle ins Laufen gekommen ist, dürfte sein, dass es von der Muttergesellschaft Green City AG her zahlreiche Ausleihungen an die Tochtergesellschaften gegeben hat, die nun wegen der Insolvenz der Mutter auch in die Schieflage gekommen sind.

Bei den fünf neuen Insolvenzanträgen wurde eine sogenannte Eigenverwaltung beantragt. Das bedeutet, dass eine Sanierung angestrebt ist, bei der die Unternehmensführung im Amt bleibt und einen Sachwalter anstelle eines Insolvenzverwalters an die Seite gestellt bekommt, der den Prozess überwacht und Rechte der Gläubiger wahrnimmt.

Ganz grundsätzlich ist eine Eigenverwaltung keine schlechte Sache. Die Kosten sind geringer als bei einer Regel-Insolvenz, in der das Unternehmen abgewickelt wird. Außerdem lassen sich bei einer Abwicklungs-Insolvenz in der Regel nicht die besten Preise beim Verkauf von Gütern des Unternehmens erzielen, was sich dann natürlich am Ende auf die Quote auswirkt.

Eine Eigenverwaltung kann in vielen Fällen zu einer Sanierung und Weiterführung des Unternehmens führen. Das ist in jedem Fall das Ziel dieses Verfahrens. Ob die Anleger danach noch an Bord sind, ist offen, wenn sie ausscheiden, wird Ihnen allerdings eine Zahlung anzubieten sein, die oftmals höher ist, als bei einer Abwicklung.

Wichtig ist es in einem Eigenverwaltungsverfahren, sich gut vorzubereiten. Bei einer Sanierung des Unternehmens wird nämlich oft der Weg über einen Insolvenzplan gewählt. Hier werden dann die Gläubiger zur Abstimmung gebeten, ob sie den Sanierungsvorschlag mittragen wollen. Da die Situation bei der Green City relativ komplex ist, empfiehlt es sich, sich hier rechtlich beraten zu lassen. Es steht nämlich weiterhin das große Fragezeichen im Raum, dass noch im Jahr 2020 die Wirtschaftsprüfer unter dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 den Bestätigungsvermerk versagt haben. Das ist ein höchst seltener Vorgang, der durchaus gravierend ist.

Die spielt nicht nur im Insolvenzverfahren eine Rolle, sondern kann darüber hinaus auch zu Schadensersatzansprüchen führen. Auch hier lohnt es sich, rechtliche Beratung zu suchen, um die eigenen Rechte optimal wahrzunehmen.

Gerne unterstützt die Kanzlei Bergdolt Sie in dieser Situation. Wir beraten Sie in einem kostenlosen Erstgespräch über Ihre Möglichkeiten und informieren Sie laufend über neue Entwicklungen



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