Abgasskandal Diesel - Wohnmobil - Landgericht Köln verurteilt FCA Italy SpA

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Wohnmobilbesitzer haben angesichts der aktuell verbraucherfreundlichen Rechtsprechung Chancen auf Schadensersatz im Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA). 

Das Landgericht Köln verurteilte FCA am 9. Juni 2022 (Az. 15 O 19/21) zu einer Schadensersatzzahlung von über 33.000,00 Euro hinsichtlich eines Wohnmobils der Marke Sun Living.

Die Beklagte hatte sich mit dem Klägervortrag nur unzureichend auseinandergesetzt: "In dem Fahrzeug ist eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Die Kammer sieht das Vorbringen des Klägers, die Abgasreinigung schalte nach 22 Minuten automatisch ab, nicht als bestritten an. Die Beklagten sind dem Vorbringen des Klägers nur, mit einem pauschalen Bestreiten des gesamten Vorbringens entgegengetreten. Dies ist offensichtlich unzureichend.

Weiter konstatiert das LG Köln: "Die Prüfstandsbezogenheit der Abschaltvorrichtung liegt in Anbetracht der den Prüfzyklus um lediglich eine Minute übersteigenden Dauer der Abgasreinigung auf der Hand."

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat in seinen Schlussanträgen am 2. Juni 2022 (C-134/20) erkennen lassen, dass Schadensersatz generell dann in Rede steht, wenn eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) forderte stets Vorsatz, was jedoch demnächst obsolet sein könnte.

Angesichts der möglichen Stillegungsrisiken und Fahrverbote sowie der Wertverluste ist hier eine Prüfung der Ansprüche durch einen spezialisierten Anwalt geboten.

Wir raten dazu, die Ansprüche hinsichtlich des Wohnmobils zeitnah anwaltlich prüfen zu lassen und rechtzeitig vor Gericht geltend zu machen, bevor eine Verjährung droht.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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