Abgasskandal: Entschädigung auch bei 3,0-Liter-Dieselmotoren der Marken VW, Audi und Porsche möglich

  • 3 Minuten Lesezeit

05.07.2019 – Nachdem die Volkswagen AG bereits in zahlreichen Urteilen wegen Manipulationsvorwürfen im Zusammenhang mit Fahrzeugen des Motortyps EA 189 zu Schadensersatz verurteilt wurde, ergingen nun auch die ersten Urteile gegen die Hersteller manipulierter Fahrzeuge mit 3,0-Liter-Dieselmotor (Aggregat EA 897). Die von Audi hergestellten Motoren wurden in Fahrzeuge der Marken Porsche, Volkswagen und Audi verbaut.

Was ist passiert?

Das Kraftfahrtbundesamt stellte bei Fahrzeugmodellen mit dem Motor EA 897 ebenfalls unzulässige Abschalteinrichtungen fest und ordnete für mehrere tausend Fahrzeuge verpflichtend den Rückruf an. Die Abschalteinrichtungen erkennen, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet oder nicht. 

Dies führt im Ergebnis dazu, dass es auf dem Prüfstand zu einem viel geringeren Schadstoffausstoß kommt, als das Fahrzeug in Normalbetrieb tatsächlich hat. Die zuständigen Staatsanwaltschaften haben gegen Volkswagen, Porsche und Audi aufgrund von Abschaltvorrichtungen rekordverdächtige Bußgelder in Millionenhöhe verhängt.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Betroffen sind Fahrzeuge der Marken Audi, Volkswagen und Porsche mit Sechszylinder Euro-6 3,0-Liter-TDI-Motoren. Hierunter fallen beispielsweise der VW Touareg aus dem Modelljahr 2014, die Audi-Modelle Q5, A6 Quattro, A7 Quattro, A8 und A8 L sowie der Porsche Cayenne aus dem Modelljahr 2015. 

Der Motor EA 897 wurde noch in weiteren Modellen verbaut. Diese werden nach und nach einer Überprüfung durch das Kraftfahrtbundesamt unterzogen. 

Welche Folgen hat die Abschaltvorrichtung für Ihr Fahrzeug?

Ihr manipuliertes Fahrzeug entspricht nicht den geltenden Rechtsvorschriften, wodurch Ihnen möglicherweise der Verlust der Zulassung droht. Die Hersteller bieten zwar als Wiedergutmachung ein Software-Update an. Wie aus den VW-Fällen mit dem Motor EA 189 bekannt ist, kann das Update aber zu teuren Schäden am Fahrzeug führen. Und es steht nach dem Update immer noch nicht sicher fest, dass die vorgegebenen Schadstoffwerte erreicht werden. 

Aufgrund der drohenden Fahrverbote in vielen Städten sowie der Diskussion um manipulierte Fahrzeuge haben betroffene Fahrzeuge einen immensen Wertverlust erlitten. Während sich VW in den USA zu einer Entschädigung der Käufer verpflichtet hat, bliebt eine solche Entschädigung für betroffene Kunden in Deutschland aus.

Welche Rechte haben Sie?

Wenn Sie ein betroffenes Fahrzeug besitzen, kommen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer wie Rücktritt oder Minderung infrage. Der Bundesgerichtshof hat im Januar 2019 in einem Beschluss (Az. VIII ZR 225/17) darauf hingewiesen, dass die Verwendung einer Software, die einen speziellen Modus für den Prüfstandlauf sowie einen hiervon abweichenden Modus für den Alltagsbetrieb vorsieht und hierdurch im Prüfzyklus verbesserte Stickoxidwerte generiert, einen Sachmangel darstellt.

Wenn das Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, kommen außerdem Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller in Betracht. Immer mehr Gerichte halten diese Abschalteinrichtungen für illegal und werten das Verhalten des Fahrzeugherstellers daher als sittenwidrig und betrügerisch

So verurteilten beispielsweise bereits die Landgerichte Stuttgart, Heilbronn und Köln die Hersteller wegen sittenwidriger Schädigung und sprachen den betroffenen Käufern Schadensersatzansprüche zu.

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte bietet folgende Leistungen kostenfrei an

  • Prüfung, ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist
  • Beratung, ob die Teilnahme an dem Rückruf zu rechtlichen Nachteilen führt
  • Erstberatung, ob mit Aussicht auf Erfolg Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können 
  • Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung: Durchführung einer Deckungsanfrage

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte mit Standorten in Stuttgart und Hamburg ist seit vielen Jahren erfolgreich im Verbraucherrecht tätig. Sie betreut mit neun Anwälten aktuell rund 3.000 Betroffene des Dieselskandals und wird von führenden Experten und Rechtsschutzversicherungen empfohlen. Wenn auch Sie von unseren Erfahrungen und unserer Expertise profitieren möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Frhr.  von Buttlar



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Wolf Frhr. von Buttlar

Beiträge zum Thema