Abgasskandal– was tun bei Problemen mit der Software-Umrüstung? Hardware Nachrüstung?

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Wer haftet im Abgasskandal? Was sind Ihre Ansprüche im Abgasskandal? Der Abgasskandal ist weiterhin präsent! Wir streiten im Abgasskandal für Ihr Recht.

Ihr Fahrzeug ist vom Abgasskandal betroffen. Sie haben das Fahrzeug zur Umrüstung gegeben. Die neue Software ist aufgespielt.

Nun haben Sie das Problem, dass Ihr Pkw möglicherweise technisch nicht mehr „rund läuft“ oder zum Beispiel ein Mehrverbrauch eingetreten ist. Bei all diesen Fällen empfiehlt es sich, gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Umrüstung zu Folgemängeln geführt hat.

Was bereits aus unserer Sicht feststeht, ist, dass bereits jetzt ein erheblicher Minderwert an Ihrem Fahrzeug eingetreten ist. Dies führt zu erheblichen Schadensersatzansprüchen, die wahrscheinlich in der Rückgabe des Fahrzeugs enden. Dies stellte erst vor kurzem das Landgericht Heilbronn klar:

LG Heilbronn, Urteil vom 15. August 2017 – 9 O 111/16 –

„Zudem gelten Dieselmotoren seit dem Abgasskandal als Sündenböcke insbesondere für die Feinstaubbelastung. Gemäß Presseberichten erwägen zumindest die Städte München und Stuttgart Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, die auch die EURO 5 Norm nach dem Software-Update treffen werden. Ob das auch geschehen wäre, wenn die Motoren des Typs EA 189 deutschlandweit den Abgaswerten nahe gekommen wären, die sie in dem Testmodus 1 erreicht haben und dieses einen zusätzlichen Rücktrittsgrund darstellt, mag der Bundesgerichtshof entscheiden. Einer Aufforderung zur Nachbesserung bedurfte es demzufolge nicht, da der Schaden des merkantilen Minderwerts hierdurch nicht zu beseitigen ist.“

Vielleicht wird sich sogar in der Automobilindustrie die Erkenntnis durchsetzen, dass lediglich eine Hardware-Lösung zumindest bei den EUR-5-Fahrzeugen, kostenmäßig derzeit diskutiert zwischen 1.500.- bis 2.000.- €, den erforderlichen Schritt für eine umweltgerechte Lösung bringen wird.“

Unabhängig davon steht aus unserer Sicht fest, dass Sie das vom Abgasskandal betroffene Fahrzeug zurückgeben können, wenn die Hardware-Nachrüstung durchgeführt wird.

Das die Hardware-Nachrüstung passieren wird und das es ansonsten Fahrverbote geben wird, ist für uns „in Stein gemeißelt“.

Die Kanzlei ZSKS Rechtsanwälte unterstützt Sie zuverlässig und transparent bei allen Fragen rund um den Abgasskandal.

Lassen Sie sich auch von uns beraten.



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