Abmahnung 1kfz UG wegen fehlerhafter/unzureichender Angaben zur Umsatzsteuer bei Photovoltaik Produkten

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Aktuell (Abmahnung vom 14.04.2023) liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der 1kfz UG  wegen fehlerhafter/unzureichender Angaben zur Umsatzsatzsteuer bei Phovolaik Produkten zur Überprüfung vor. Ausgesprochen wurde die Abmahnung durch die Rechtsanwälte Dressler, Hehrs, Gebauer, Jentsch, Ragsch aus Bochum.

In der Abmahnung wird einem Wettbewerber vorgeworfen er habe über das Internet einen Wechselrichter für Balkonkraftwerke zu Kauf angeboten und hierbei fehlerhaft den Preis inklusive 0 % Umsatzsteuer angegeben. So werde nicht auf die Vorschrift und die Voraussetzungen in  § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz hingewiesen. Dies sei irreführend und unzulässig.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert vom 10.000 € (973,66 €), 

Auskunftsansprüche und Schadenersatzansprüche nach § 9 UWG behält sich der Abmahner ebenso vor.

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der 1kfz UG  

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Nicht voreilig etwas unterzeichne oder Zahlungen leisten
  • Einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen

Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Wir sind seit vielen Jahren auf die Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen spezialisiert. Natürlich helfen wir auch den Internauftritt rechtssicher zu gestalten.

 Senden Sie uns gerne die Abmahnung an kanzlei@dr-schenk.net oder rufen Sie uns unverbindlich an unter 0421-56638780

Achtung: Auch andere Unternehmen wie etwa die Offgridtec GmbH mahnen Verrstöße ab bei den Produkte mit 0 % Mehrwertsteuer angeboten werden, ohne auf die Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz hinzuweisen



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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