Abmahnung: ArmA II – Die ultimative Militärsimulation, Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller mit Sitz in Augsburg mahnen im Auftrag von Morphion Limited  angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel ArmA II - Die ultimative Militärsimulation ab.

Laut Angaben der Anwälte ist Morphicon Ltd. die ausschließliche Rechteinhaberin an dem Computerspiel ArmA II - Die ultimative Militärsimulation.

Den Abgemahnten wird das Anbieten eines im Schreiben genannten Filmtitels zum Download in sogenannten Filesharing-Netzwerken vorgeworfen.

Das Schreiben enthält neben den ermittelten Daten des Anschlussinhabers, eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Zur abschließenden Erledigung der Angelegenheit wird zur Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 710,00 EUR aufgefordert.

Von einer ungeprüften voreiligen Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung raten wir, Abstand zu nehmen. Sie erkennen durch Ihre Unterschrift nicht nur die Verletzungshandlung in vollem Umfang an, sondern setzen sich zudem der Gefahr von Folgeabmahnungen aus. Regelmäßig sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen zu weit und können deutlich eingeschränkt werden. Konkret bezifferte Vertragsstrafen stellen ein weiteres unnötiges Risiko dar.

Schließlich sollten Sie nicht überstürzt die Zahlung des angebotenen Pauschalbetrags ohne vorherige Überprüfung veranlassen.

Unter keinen Umständen sollten Sie jedoch die meist kurz bemessene Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen lassen und untätig bleiben, da sonst eine einstweilige Verfügung mit erheblich höheren Kosten droht.

Wenden Sie sich deshalb an fachkundige Rechtsanwälte um Ihre Angelegenheit eingehend zu prüfen.

Für Fragen zum Thema Urheberrecht und Abmahnungen stehen wir Ihnen gerne unter 030 / 323 015 90 zur Verfügung.

Rechtsanwälte Sievers, Scharfenberg, von Rüden, Berlin


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Florian Sievers

Beiträge zum Thema