Abmahnung Chrono Exklusiv GmbH Garantiewerbung durch Rechtsanwalt S.

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Es wurde mir eine Abmahnung der Chrono Exklusiv GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt S., vom 6.9.2019 zur Überprüfung vorgelegt. Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann berate ich natürlich auch Sie sehr gerne.

Gegenstand der Abmahnung:

Die Werbung mit Garantien ist Gegenstand der vorliegenden Abmahnung. Der eBay Händler macht Garantieangaben, nennt aber nicht die Garantiebedingungen. Was Sie im Falle einer Garantiewerbung beachten müssen, können Sie hier nachlesen.

Die Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll bis zum 16.9.2019 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und bis zum 23.9.2019 Anwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 3.000 EUR, mithin Kosten iHv. 334,75 EUR, erstatten.

Meine Handlungsempfehlung:

Unterschreiben Sie auf gar keinen Fall ohne vorherige anwaltliche Beratung die dem Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung. Sie wären Ihr Leben lang an eine Unterlassungserklärung gebunden.

Achtung: Die Werbung mit Garantien ist meiner Ansicht nach einer der riskantesten und gefährlichsten Punkte, zu denen man eine Unterlassungserklärung abgegeben kann. Das Fehlerpotential ist aus meiner Sicht extrem hoch. Leicht kann eine Garantieangabe vergessen werden, oder Sie machen unvollständige Garantieangaben. Daher sollten Sie auch immer in Erwägung ziehen, keine Unterlassungserklärung abzugeben. Welche Vor- und Nachteile dies hätte, erläutere ich Ihnen gern im Falle einer Beratung.

Nehmen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung auch keine Zahlung vor.

Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 12 Jahren ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. Mein Ziel ist es, dass Onlinehändler erst gar nicht abgemahnt werden. Daher biete ich ein Abmahnschutzpaket an. Ich berate bundesweit und biete eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Abmahnfalles per E-Mail an.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Chrono Exklusiv GmbH vertreten durch Rechtsanwalt S. erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten gern mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Ihr

Andreas Gerstel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


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