Abmahnung d. Berufsverband des deutschen Münzenfachhandels e.V wegen gewerblichen Handelns auf eBay

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Uns erreichen immer wieder Abmahnungen, die aus den unterschiedlichsten Gründen ausgesprochen werden.

So zum Beispiel vom Berufsverband des deutschen Münzenfachhandels e.V.. wegen Wettbewerbsverstößen im Onlinehandel.

Was ist Inhalt der Abmahnung?


In dem Schreiben führt der Verband zunächst zu seinen Mitgliedern sowie zu seinen Aufgaben aus. Unter anderem heißt es in dem Schreiben, dass der Verband Pressearbeit leistet und bei der Gesetzgebung für den Münzsektor mitwirkt.

Sodann wird der eigentliche Sachverhalt erläutert. Der Verband führt aus, dass Mitglieder in darauf aufmerksam gemacht hätten, dass der abgemahnte auf der Handelsplattform eBay entsprechende Angebote offeriert. Dabei wird dem Abgemahnten vorgeworfen, dass er sein eBay Konto als privat deklariert. An dieser Deklaration als privates Konto liegt der Verband nach eigener Aussage erhebliche Zweifel.

Der Verband führt weiter aus, dass nach seiner Ansicht nach kein privates Handeln vorlege, sondern ein gewerbliches Handeln gegeben sei. Aus der Gesetzlichkeit der Verkaufsaktivitäten folgen nach den Ausführungen des Verbandes zahlreiche Pflichten, die dem geschäftlich handelnden Anbieter obliegen. Diese Pflichten sollen durch das Handeln als Privatperson verletzt sein.

Der Verband führt weiter aus, dass durch dieses Verhalten eine irreführende und zur Täuschung geeignete geschäftliche Handlung vorlege. Unter anderem soll durch das Auftreten als Privatpersonen das gesetzliche Widerrufsrecht, die Impressumspflicht aber auch andere vorvertragliche Informationspflichten wie zum Beispiel Informationen über das Zustandekommen des Vertrages oder Informationen zur EU Plattform zur online Streitbeilegung nicht eingehalten werden

Was wird gefordert?


Der Verband fordert zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein Formulierungsvorschlag für eine Unterlassungserklärung ist dem Schreiben bereits beigefügt.

Weiter werden Abmahnkosten in Höhe von pauschal 200 € brutto geltend gemacht. Hinzu kommen noch Testkauf Kosten und weitere Auslagen. Es wird ein Betrag in Höhe von 323,55 € gefordert.

Wie verhalte ich mich richtig?


Wichtig ist, dass sie die Abmahnung ernst nehmen. Eine Nichtreaktion der Abmahnung kann zu weitreichenden Weiterungen führen. Diese gilt es zu vermeiden. Dennoch sollte auch nicht unüberlegt die im Schreiben beigelegte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschrieben werden. Bei jeder wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gilt, dass eine für den Einzelfall erstellte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Diese insbesondere um künftige Ansprüche erst gar nicht entstehen zu lassen. Oder wenn überhaupt mit einem möglichst geringen Ausmaß.

Die geforderte Geldsumme ist dabei schon fast zu vernachlässigen. Dennoch sollte auch diese nicht ungeprüft einfach an die Gegenseite gezahlt werden. Es kann sein das gegebenenfalls Zurückbehaltungsrechte bestehen oder auch gewisse Positionen nicht zu ersetzen sind. Dies sollte ebenfalls im Einzelfall überprüfen.

Über eine für sie richtige Verteidigungsstrategie beraten wir Sie gern.

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