Abmahnung/Klage Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. wg CE Kennzeichnung /OS-Plattform / RA Zain

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Uns liegt eine Klage des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. auf Unterlassung und Erstattung von Abmahnkosten vor.


Wie ist der Sachverhalt?


Der Klage vorausgegangen war eine Abmahnung. Die Abmahnung wurde dabei nicht von einem Rechtsanwalt ausgesprochen, sondern vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. selbst. Moniert wurde eine unzulässige Werbung bzgl. der CE Kennzeichnung sowie der fehlende Link zur sog. OS-Plattform. Es wurden Unterlassungsansprüche (Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 255,- € gefordert.


Im außergerichtlichen Verfahren ignorierte der Adressat der Abmahnung die Abmahnung, so dass der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. die Anwaltskanzlei Zain beauftragte um die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.


Auch dies ignorierte der Adressat, so dass ein Versäumnisurteil erging. Das Gericht setzte den Streitwert auf 25.000,- e. Allein für das Versäumnisurteil sind damit weitere Kosten in Höhe von mehr als 3.000,- € angefallen.


Wie verhalte ich mich richtig?


Dieser Fall zeigt deutlich, dass Abmahnungen ernst zu nehmen sind. Auch wenn die Gegenseite „nur“ eine Zahlung von 255,- € fordert.  Die Unterlassungsansprüche werden in gerichtlichen Verfahren mit relativ hohen Streitwerten angesetzt, so dass das Kostenrisiko schnell im mittleren vierstelligem Bereich liegt.


Daher sollte unmittelbar nach Erhalt einer Abmahnung rechtliche Hilfe durch einen Fachanwalt, in diesem Fall Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, eingeholt werden. Dieser kann prüfen, ob die geleitend gemachten Ansprüche bestehen und ggf. eine auf den Einzelfall zugeschneiderte Unterlassungserklärung erstellen.  Unterschreiben Sie in keinem Fall ungeprüft eine  eine Erklärung von der Gegenseite.


Über eine für sie richtige Verteidigungsstrategie beraten wir Sie gern.


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