Abmahnung d- Gutsch & Schlegel wegen Verletzung der Marke Pink Floyd

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Aktuell liegt uns mal wieder eine Abmahnung der Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel aus Hamburg zur Überprüfung vor. Auftraggeber ist die Pink Floyd (1987) Ltd, London, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

Gegenstand der Abmahnung ist eine Markenrechtsverletzung an der Marke „Pink Floyd“. Nach eigenen Angaben ist die Pink Floyd (1987) Ltd Rechteinhaberin der EU Marke „Pink Floyd“. Diese soll ua. Schutz für die Klasse 14 beinhalten.

Der Abgemahnte soll eine Münze mit dem Zeichen „Pink Floyd“ über Ebay zum Verkauf angeboten zu haben. Diese sei aber von der Pink Floyd (1987) Ltd aber weder herausgegeben, lizensiert noch sint in den Verkehr gebracht worden.

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Auskunft und Vernichtung. Weiter werden Schadenersatz und Aufwendungsersatz geltend gemacht. Allein für den Aufwendungsersatz wird eine Forderung in Höhe von 1.804,90 € (Streitwert 50.500 €) geltend gemacht.


Ob und inwieweit die Abmahnungen berechtigt sind, bedarf immer einer Prüfung des Einzelfalles. Gerade bei Produkten von Musikgruppen erzählen uns Mandanten immer wieder, dass sie die Produkte im normalen Ladengeschäft erworben haben.


Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung durch die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel


  • Ruhe bewahren
  • keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
  • Fristen beachten
  • Nicht ungeprüft zahlen oder unterschreiben
  • Beauftragen sie einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt


Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen. Kanzlei Dr. Schenk – Spezialisten Markenrecht. Wir kennen die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel bereits aus anderen Verfahren.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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