Abmahnung Denk Keramische Werkstätten e.K wegen Verletzung der Marke "Schmelzfeuer"

  • 1 Minuten Lesezeit

Sie haben eine Abmahnung der Denk Keramische Werkstätten e.K wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung erhalten? Jetzt richtig reagieren.

Die Denk Keramische Werkstätten e.K verkauf über Ihre Webseite diverse Dekoartikel. So ua. eine kleine Feuerschale mit den Namen „Schmelzfeuer“. Laut Beschreibung auf der Webseite wurde diese als Marke in der EU und der Schweiz gesetzlich geschützt. Zugleich soll die die Bezeichnung ein Unternehmenskennzeichen darstellen.

Die Bezeichnung „Schmelzfeuer“ ist als deutsche Marke in der Klasse 4 unter anderen für Kerzen und Dochte sowie in Klasse 11 für Beleuchtungsanlagen aus keramischen Werkstoffen geschützt.

Abgemahnt werden Händler, die den Namen Schmelzfeuer für gleiche oder ähnliche Artikel verwenden. Vertreten wird Denk Keramische Werkstätten e.K durch die Rechtsanwälte H.P.R Heinrich Partner Rechtsanwälte.

Gefordert werden die Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ebenso wird umfassend Auskunft verlangt. Die Auskunft dient in erster Linie dazu den Lizenzschaden zu berechnen, der dann auch noch geltend gemacht wird. Hinzu kommen letztendlich noch hohe Rechtsanwaltskosten.  

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer solchen Abmahnung Denk Keramische Werkstätten e.K

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Nicht voreilig unterschreiben oder Zahlungen leisten
  • Einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen

Wir sind schon seit vielen Jahren auf das Markenrecht spezialisiert und konnten schon vielen Abgemahnten helfen. Senden Sie uns einfach die Abmahnung per Mail an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns einfach an unter 0421-56638780


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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