Abmahnung der Anwender & Werner Rechtsanwälte für Stefan Reebig wegen fehlender Widerrufsbelehrung

  • 1 Minuten Lesezeit

Wir berichteten bereits mehrfach von Abmahnungen der Rechtsanwälte Anwender & Werner aus Bad Urach im Auftrag des Herrn Stefan Reebig aus Bad Urach aufgrund angeblicher Wettbewerbsverstöße. So z. B. hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kanzlei-anwender-und-werner-mahnt-fuer-stefan-reebig-falsche-widerrufsbelehrung-ab_156245.html

Nun erreichte unsere Kanzlei ein weiteres Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Anwender & Werner für Herrn Reebig.

Zum Vorwurf

Der Abgemahnte ist Internethändler und veräußert ebenso wie Herr Reebig über seinen eBay-Shop u.a. Geldbörsen. Die Rechtsanwälte werfen dem Abgemahnten vor innerhalb eines Angebots auf eBay.de nicht die erforderliche Widerrufsbelehrung bereitgestellt zu haben. Näher wird beanstandet, dass der Abgemahnte keinerlei Informationen zur „Ausübung des Widerrufsrechts“ innerhalb des Angebotes veröffentlicht habe. Hierdurch habe der Abgemahnte laut der Rechtsanwälte Verbraucherschutzvorschriften missachtet und somit wettbewerbsrechtlich in unzulässiger Weise agiert.

Zu den Forderungen

Die Rechtsanwälte Anwender & Werner fordern vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Abmahnkosten i. H. v. 1.029,35 €. Dem Unterlassungsanspruch legen die Rechtsanwälte einen Streitwert von 15.000,00 € zugrunde.

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Dann sollten Sie zunächst unbedingt die Ruhe bewahren und nicht einfach die durch die Gegenseite vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass in solchen Fällen die Verteidigung durch einen spezialisierten Anwalt im Wettbewerbsrecht besonders effektiv ist. Ihr Fachanwalt für Wettbewerbsrecht wird zunächst konkret prüfen, ob die Ansprüche dem Grunde nach überhaupt bestehen. Grundvoraussetzung dafür ist, dass überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis vorliegt.
Im Verstoßfall kann Ihr Fachanwalt eine für Sie deutlich bessere modifizierte Unterlassungserklärung erstellen.

Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite!
Gerne hilft unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg Ihnen bundesweit mit Ihrer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Als Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz haben wir aus einer Vielzahl von Abmahnungen Erfahrungen gesammelt, die wir selbstverständlich zu Ihrem Vorteil einsetzen werden. Kontaktieren Sie uns gerne ganz einfach für ein unverbindliches Erstgespräch per Telefon!


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