Abmahnung der Brubaker Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH durch Kanzlei Hahn & Wolf

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Markenrecht: Hahn & Wolf Anwaltskanzlei mahnt für die Modemarke BRUBAKER ab (Streitwert: 30.000 Euro)

Die Brubaker Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH geht aktuell gegen Markenverletzungen der Marke „BRUBAKER“ mit Hilfe der Rechtsanwälte Hahn & Wolf Anwaltskanzlei vor. 

Der Vorwurf

Die Firma betreibt u. a. einen Onlineshop (brubaker.de) in welchem diversen Artikel unter der eingetragenen Marke „BRUBAKER“ (Register-Nr.: 39845478) vertrieben werden. Auch auf Amazon wird Mode der Marke BRUBAKER vertrieben. 

Dem betroffenen Onlinehändler (vornehmlich auf Amazon) wird eine unlizenzierte Verwendung der Marke vorgeworfen. 

Gefordert wird die Unterzeichnung einer vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und es werden Anwaltsgebühren i. H. v. 1.141,90 Euro verlangt (Streitwert 30.000 Euro). 

Unser Rat

Markenrechtliche Abmahnungen sind ernst zu nehmen. Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten. 

Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft. Ignorieren Sie hingegen die Forderung, drohen gerichtliche Schritte z. B. durch Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens.

Die Vorwürfe sind juristisch zu überprüfen und sollten sich diese bewahrheiten, so kann gleichwohl geprüft werden, ob lediglich eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann. Die uns vorliegende Unterlassungserklärung ist unserer Einschätzung nach deutlich zu weit gefasst und bringt die Gefahr eine Vertragsstrafe mit sich.

Auch die geltend gemachten Gebühren dürften zu überprüfen sein, da unseres Erachtens nach hier ein zu hoher Streitwert zu Grunde gelegt wird. Hier dürfte bares Geld zu sparen sein. 

Wir helfen Ihnen!

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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