Abmahnung der Como Sonderposten GmbH durch Rechtsanwalt aus Berlin wegen ProdSG und Impressum

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Die Abmahner

Die Como Sonderposten GmbH wird durch den uns für Abmahnungen durchaus bekannten Rechtsanwalt aus Berlin vertreten. Die Como Sonderposten GmbH vertreibt in Ihrem Onlineshop diverse Artikel, darunter auch Spielzeug und Luftballons. 

Der Vorwurf 

Vorliegend wurde ein eBay-Händler abgemahnt, da dieser eine unvollständige Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) in seinen Angeboten hinterlegt habe. Zudem wurde hinsichtlich eines Produktes eine fehlende Kennzeichnung nach Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) bemängelt. So sei das derart angebotene und verkaufte Produkt nicht verkehrsfähig.

Die Forderung

Der eBay-Händler habe dieses wettbewerbswidrige Verhalten sofort einzustellen und neben dem vollständigen Impressum auch eine rechtskonforme, umfängliche Produktkennzeichnung zu gewährleisten. 

Zur Sicherstellung dieser Punkte soll eine umfassende Unterlassungserklärung unterschrieben werden, um die zukünftige Umsetzung durch immense Strafandrohung sicherzustellen. Vorliegend wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,- Euro fixiert. Die Anwaltskosten, basierend auf einem Streitwert in Höhe von 40.000,- Euro sollen ebenfalls an den Abmahner gezahlt werden. Dies entspricht vorliegend 1.590,91 Euro.

Unsere Einschätzung

Nach dem Produktsicherheitsgesetz müssen zahlreiche Informationspflichten in rechtskonformer Art und Weise umgesetzt werden. 

Auch muss sichergestellt sein, dass ein den Vorschriften entsprechendes Impressum geführt wird.

Bei beiden Punkten liegt die Tücke oftmals im Detail. Wir raten daher in diesem Fall eindringlich zur anwaltlichen Beratung. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Rechtsanwalt aus Berlin uns zudem schon für die Geltendmachung von Vertragsstrafen bekannt ist.

Auch wirft die Abmahnung unter anderem hinsichtlich der Berechtigung aber auch hinsichtlich der Höhe der geltend gemachten Anwaltsgebühren Fragen auf. So sollte auch dies anwaltlich geprüft und entsprechend fundiert verteidigt werden.

Unser Rat

Nehmen Sie die Abmahnung sowie die dort gesetzten Fristen ernst, da andernfalls gerichtliche Maßnahmen der Gegenseite folgen können. Geben Sie aber keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft ab. Dies kann durchaus existenzielle Folgen nach sich ziehen. Unserer Meinung nach ist die uns bekannte, beigefügte Unterlassungserklärung schließlich deutlich zu weit gefasst und sollte zu Gunsten des Abgemahnten modifiziert werden.

Unsere Hilfe

Auch bei diesen Abmahnungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite: Wir nehmen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor:

Nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Wir prüfen, ob überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss und sollte dies der Fall sein, so erstellen wir eine auf Sie zugeschnittene Unterlassungserklärung.

Sollte es notwendig oder sinnvoll sein, so werden wir zudem Schritte in die Wege leiten, um die gesetzte Frist, die meist kurz bemessen ist, einzuhalten. 


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 


kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand Aug.19


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