Abmahnung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG ausgesprochen durch UNIT4 IP Rechtsanwälte wegen Markenverletzung

  • 2 Minuten Lesezeit

Wir wurden erneut mandatiert mit der Verteidigung gegen eine Abmahnung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG ausgesprochen durch UNIT4 IP Rechtsanwälte wegen einer vermeintlichen Markenverletzung. Unser Mandant erhielt eine Abmahnung, die die Rechtsanwaltskanzlei UNIT4 IP für den Stuttgarter Autobauer Porsche ausgesprochen hat.

Wichtige Information vorab: Kostenfreie Ersteinschätzung in Abmahnfällen

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wallscheid & Drouven bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung in Abmahnfällen an. Eine telefonische Kontaktaufnahme ist unter 02 51 20 86 80 30 möglich. Am besten senden Sie das Abmahnschreiben mitsamt Ihren Kontaktdaten vorab per E-Mail an die Adresse info@wd-recht.de. Alternativ steht Ihnen auch das Abmahn-Direkthilfeformular zur Verfügung. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven werden sich zeitnah bei Ihnen wegen der kostenfreien Ersteinschätzung melden.

Vorwurf: Verletzung der Unionsmarken „Porsche“, „Porsche-Wappen“ und weitere

In der Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, er habe die Unionsmarke Nr. 73098 „Porsche“ und Unionsmarke Nr. 18113121 „Porsche-Wappen“ verletzt. Er soll auf der Online-Fahrzeughandelsplattform „mobile.de“ in der Angebotsüberschrift und auf dem Fahrzeug selbst unberechtigterweise Marken der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG verwendet haben.

Die Forderungen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG vertreten durch UNIT4 IP Rechtsanwälte

Vertreten durch UNIT4 IP Rechtsanwälte stellt die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG verschiedene Forderungen.

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft über Verkaufszahlen, Art und Umfang der betriebenen Werbung, Herkunft und Vertriebswege sowie der Abnehmer
  • Schadensersatz ermittelt auf Grundlage der erteilten Auskunft
  • Rückruf der angeblich rechtswidrig vertriebenen Waren und Vernichtung der noch gelagerten Waren
  • Zahlung der Kosten der Inanspruchnahme der gegnerischen Rechtsanwälte

Richtige Reaktion entscheidend

Abgemahnte sollten die nächsten Schritte nicht ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt tätigen. Die Richtige Reaktion ist entscheidend. Sie sollten nicht ohne weiteres die gegnerischen Forderungen erfüllen und sich durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung für 30 Jahre binden. Vielmehr sollten Abgemahnte die gesetzten Fristen im Auge behalten und einen fachkundigen Rechtanwalt mit Erfahrung auf dem Gebiet der markenrechtlichen Abmahnungen kontaktieren. Gerade das Themengebiet des Markenrechts ist so speziell, dass eine gute Rechtsberatung ein großes Wissen und Erfahrung auf dem Rechtsgebiet erfordert.

Die Fachanwälte von Dr. Wallscheid & Drouven sind seit langer Zeit im Markenrecht tätig und haben schon viele Mandate in markenrechtlichen Abmahnungen geführt. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen seit einigen Jahren.  Profitieren Sie von dieser Erfahrung. Machen Sie sich vom Fachwissen der Spezialisten in einem kostenfreien Ersteinschätzungsgespräch ein Bild. Sie erreichen die Kanzlei telefonisch unter 02 51 20 86 80 30, per E-Mail an info@wd-recht.de oder über das Abmahn-Direkthilfeformular.

Auf unserer Website finden Sie auch weitere Information zu markenrechtlichen Abmahnungen



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