Abmahnung der DW Folienservice UG und Kanzlei Zierhut IP – Verstoß Verpackungsgesetz

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Abmahner

Die DW Folienservice UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Obertaufkirchen lässt derzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verschicken. Das Unternehmen betreibt professionalen Digitaldruck und vertreibt Produkte wie Aufkleber, Sticker und Schutzfolien bei Amazon. Vertreten wird es in der Sache von der Zierhut IP Rechtsanwalt-AG.

Vorwurf

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, gegen das aktuelle Verpackungsgesetz verstoßen zu haben: Dieses verpflichtet seit dem 01.01.2019 zu einer Registrierung bei der Datenbank LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister sowie zur Anmeldung für ein bestimmtes Entsorgungssystem.

Forderung

Die Abgemahnten werden jeweils aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die entstandenen Anwaltskosten (Streitwert: 15.000 €) zu zahlen.

Unsere Einschätzung

Derartige Abmahnungen hatten wir bei Einführung des Gesetzes bereits erwartet. Wichtig ist es zu wissen, dass Sie als Unternehmer – und nicht der Hersteller der Verpackung – registrierungspflichtig sind, wenn Sie beim Versand Verpackungen erstmalig in den Verkehr bringen.

Als Betroffener sollten Sie daher überprüfen, ob Sie Ihrer Verpflichtung aus dem Verpackungsgesetz bereits nachgekommen sind. Ohne Registrierung ergibt sich automatisch ein Vertriebsverbot für die Verpackung und es drohen Bußgelder. Haben Sie Fragen zur Registrierung? Wir stehen Ihnen gern bereits an dieser Stelle mit Rat und Tat zur Seite.

Unser Tipp:

Haben Sie jedoch bereits eine Abmahnung erhalten, so raten wir:

Unsere Empfehlung finden Sie unter:

https://www.karimi.legal/2019/05/abmahnung-der-dw-folienservice-ug-und-kanzlei-zierhut-ip-verstoss-verpackungsgesetz/

Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Roosbeh Karimi

Beiträge zum Thema