Abmahnung der E. S. Trading GmbH vertreten durch Zierhut IP wegen UWG-Verletzung

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Uns liegt eine Abmahnung der E. S. Trading GmbH vor, vertreten durch die Anwälte von Zierhut IP. Die E. S. Trading GmbH verkauft Textilwaren, unter anderem auf dem Verkaufsportal „eBay“. Laut den Anwälten betreibe der Abgemahnte selbst eine Verkaufswebsite. Auf dieser Website habe der Abgemahnte unter anderem auch Bekleidung zum Verkauf angeboten. Dabei habe er nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Laut Abmahnung handele es sich bei den Verkäufen auf der Website des Abgemahnten um Fernabsatzverträge. Bei derartigen Verträgen seien die Anforderungen nach §§ 312c ff. BGB zu erfüllen. Demnach müsse der Verkäufer auch über das Widerrufsrecht gemäß §§ 312g Abs. 1, 355 BGB informieren.

Der Abgemahnte habe auf seiner Website zwar eine Widerrufsbelehrung zu Verfügung gestellt. In dieser Widerrufsbelehrung habe laut Vorwurf aber die Angabe der Telefonnummer gefehlt. Dem Käufer sei dadurch die Möglichkeit des telefonischen Widerrufs erschwert. Das stelle laut Abmahnung einen Verstoß gegen § 3 UWG dar.

Was wird gefordert?

Die Anwälte machen in Vertretung der E. S. Trading GmbH einen Unterlassungsanspruch geltend. Der Abmahnung ist dafür eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigelegt.

Mit dieser Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte jedoch zusätzlich zur Zahlung der Abmahnkosten in Höhe von 1.029,35 € brutto.

Was sollten Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie nicht voreilig handeln. Es ist wichtig, dass Sie nicht die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben. Wie oben gezeigt, verpflichten Sie sich damit neben der Unterlassung auch zur Zahlung der Abmahnkosten von 1.029,35 € brutto.

Es ist zunächst zu prüfen, ob die Ansprüche überhaupt in der dargestellten Form bestehen. Ein Verstoß gegen § 3 UWG erfordert Unternehmer, die in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen. Es ist nicht klar, ob ein solches Wettbewerbsverhältnis hier tatsächlich vorliegt. Nach erstem Anschein geht die E. S. Trading GmbH unter dem angegebenen eBay-Pseudonym keiner großen Verkaufstätigkeit nach. Diese ist aber für ein Wettbewerbsverhältnis erforderlich.

Diese juristischen Probleme können einen Laien überfordern. Um Ihre Optionen vollkommen zu erfassen, sollten Sie sich daher an einen Anwalt wenden.

Wer sind wir?

Hämmerling von Leitner-Scharfenberg ist eine Kanzlei mit Sitzen in Hamburg und Berlin. Wir haben langjährige Erfahrungen mit Abmahnungen und helfen auch Ihnen gerne weiter.

Kontaktieren Sie uns dafür telefonisch oder per E-Mail mit Rückrufnummer. Sie können uns dabei auch schon relevante Informationen sowie die Abmahnung zukommen lassen. Senden Sie uns hierfür entweder eine E-Mail oder benutzen Sie das Kontaktformular.


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