Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft für T&D Versand wg. unzureichendem OS-Link

  • 2 Minuten Lesezeit

Wir berichteten bereits mehrfach über Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft für unterschiedliche Rechtsinhaber, so z.B.:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-fareds-rechtsanwaltsgesellschaft-fuer-die-iparts-gmbh-wegen-unzureichendem-os-link_167813.html

Nun erreichte uns erneut eine Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft für T&D Versand.

Wer ist der Abmahner?

Die T&D Versand GbR verkauft über ihren eBay Shop  (https://www.ebay.de/str/tdversand) diverse Drucker, Kopierer und diesbezügliche Zubehörartikel. Sie lässt ihre Abmahnungen durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft aussprechen.

Wer wird abgemahnt?

Die Abmahnungen richten sich an Mitbewerber der T&D Versand GbR. Es werden eBay-Händler oder Shop-Betreiber abgemahnt, die vergleichbare Produkte anbieten.

Was wird abgemahnt?

Im vorliegenden Fall wurde es dem Abgemahnten vorgeworfen, den für sein Angebot erforderlichen OS-Link (Link zur EU-Streitbeilegungsplattform) in unzureichender Weise bereitgestellt zu haben. Hierdurch soll der Abgemahnte einen Wettbewerbsverstoß begangen haben.

Was wird verlangt?

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 887,02 €. Die Rechtsanwaltsgesellschaft legt einen Streitwert von 10.000,00 € für die Abgabe der Unterlassungserklärung zugrunde.  

Was Sie tun können?

Bitte geben Sie nicht einfach vorschnell die Unterlassungserklärung ab! Gerade die vorformulierten Unterlassungserklärungen können oftmals zu weit gefasst sein. Mithilfe eines Fachanwalts für Wettbewerbsrecht lässt sich zunächst überprüfen, ob ein Verstoß in Ihrem Fall überhaupt vorliegt. Hierfür ist Grundvoraussetzung, dass Sie mit T&D Versand in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass sich zur Überprüfung dieser und weiterer Voraussetzungen eine fachanwaltliche Verteidigung lohnt.

Sollte ein Wettbewerbsverhältnis und ein Verstoß festgestellt werden, wird Ihr Fachanwalt für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen. Mit der neuen modifizierten Unterlassungserklärung sind Sie bessergestellt als mit der durch die Gegenseite vorgefertigten Erklärung. Auch muss überprüft werden, ob der durch die Gegenseite angesetzte Streitwert auch nicht zu hoch angesetzt wurde.

Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite!

Unser Team hat sich im Bereich des Wettbewerbsrechts und im Bereich des IT-Rechts spezialisiert. Zu unseren Kompetenzen gehört die effektive Verteidigung gegen Abmahnungen und die Absicherung und rechtssichere Gestaltung von Online-Shops. Senden Sie uns ganz unverbindlich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihre Abmahnung zu oder rufen Sie


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