Abmahnung der Hyundai Mobis Co. Ltd. durch FPS Rechtsanwälte wegen Kfz-Teilen

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Wir berichten vorliegend über eine Abmahnung der Kanzlei FPS Rechtsanwälte für die Firma Hyundai Mobis Co. Ltd. Gegenstand der Abmahnung sind Markenrechtsverletzungen, u.a. die Verletzung der Marken „Hyundai“, „Mobis“ sowie des Hyundai-Logos, die auf den Produktverpackungen illegaler Parallelimporte von Kfz-Teilen angebracht sind.

1. Sind Sie betroffen?

Haben Sie auch eine solche Abmahnung oder möglicherweise bereits eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Melden Sie sich bei uns! Wir sind bundesweit für Sie da. Eine Prüfung Ihrer Unterlagen sowie unsere Ersteinschätzung der Lage sind für Sie kostenlos. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen gerne per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite).

2. Was ist passiert?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, werden Sie zum Unterlassen eines bestimmten Verhaltens aufgefordert. Anlass ist in diesem Fall eine angeblich rechtsverletzende Nutzung der o.g. Marken „Hyundai“ oder „Mobis“ durch den Vertrieb von Ware in Europa/Deutschland, die ausschließlich für den koreanischen Markt bestimmt war. Zwar handelt es sich im Fall von Parallelimporten um Originalware, deren Vertrieb allerdings nicht vom Markeninhaber für den europäischen Wirtschaftsraum zugelassen war und daher dessen Rechte verletzt.

3. Was fordert man von Ihnen?

Die FPS Rechtsanwälte fordern für die Hyundai Mobis Co. Ltd. üblicherweise (Ausnahmen sind möglich) neben einer Unterlassungserklärung auch Ersatz der anwaltlichen Abmahnkosten. Daneben können Rechtsinhaber auch Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Herausgabe oder Vernichtung der Ware geltend machen.

Für das Unterlassungsversprechen ist der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, mit der eine Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung gefordert wird.

Die Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten) werden auf Grundlage eines Gegenstandswertes berechnet. In einer Angelegenheit wie der beschriebenen kann der Gegenstandswert z.B. bis zu 250.000,00 EUR betragen. Die Rechtsanwaltsgebühren bei einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr würden dann in einer Höhe bis zu ca. 3.000,00 EUR netto anfallen.

4. Unsere Empfehlungen für Sie:

a. Nehmen Sie mit der Gegenseite keinen Kontakt auf!
b. Geben Sie ohne Beratung keine Erklärung ab und unterschreiben Sie nichts!
c. Erteilen Sie noch keine Auskunft und zahlen auch noch keine Abmahnkosten oder Schadensersatz!
d. Rufen Sie uns an, lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten und die Angelegenheit prüfen.

5. Warum wir?

Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und wir haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Bei Bedarf melden wir auch Ihre Marke an, sichern Ihren Onlineshop ab oder erstellen auf Sie abgestimmte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin
Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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