Abmahnung der Intersport Corp. DBA Wham-O durch FAREDS Rechtsanwaltschaft mbH | Verpackungsgesetz

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Die Abmahner

Intersport Corp. DBA Wham-O ist ein US-amerikanisches Unternehmen, welches sich in den Branchen Sport- und Trainingsgeräte sowie Spielzeug eingefunden hat. Das Unternehmen verkauft bspw. Frisbees und Wasserrutschen und kann dabei auf langjährige Erfahrungen und Vertrauen der Kunden zurückgreifen. 

Die aktuelle Abmahnung wird durch die FAREDS Rechtsanwaltschaft ausgesprochen.

Der Vorwurf

Es wird aktuell ein Verstoß gegen das Verpackungsgesetz gerügt, da zahlreiche Ebay-Auktionen keine Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister „LUCID“ aufweisen können. 

Die Forderung

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird auch die Übernahme der Anwaltskosten in Höhe von 887,02 € (Streitwert 10.000€) gefordert.

Unsere Einschätzung

Generell ist die Pflicht zur Registrierung nach dem Verpackungsgesetz nicht anzuzweifeln und auch durchzuführen.

Vorliegend stellt sich jedoch die Frage, ob ein Wettbewerbsverhältnis vorliegt und somit die Abgabe der Abmahnung begründet ist. Zudem ist Vorsicht geboten, da die beigefügte Unterlassungserklärung derart weit formuliert ist, dass anwaltlicher Beistand dringlich zu empfehlen ist, inwieweit die Erklärung zu Ihren Gunsten modifiziert werden kann.

Unser Rat

Tätigen Sie keine voreiligen Entscheidungen, sondern nehmen Sie direkt nach Erhalt der Abmahnung Kontakt mit einem spezialisierten Rechtsanwalt auf. Wir übernehmen gerne eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung. 

Sehr weit gefasste Unterlassungserklärungen modifizieren wir ebenfalls gerne für Sie, um Sie nicht in Ihrem zukünftigen Handeln noch weiter einzuschränken. 

Wir helfen Ihnen!

 

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen markenrechtliche Abmahnungen verteidigen.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

 Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 


kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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