Abmahnung der Kamindoktor International GbR erhalten? Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt!

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell erreichte uns eine Abmahnung der Kamindoktor International GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Die Abmahnung der Kamindoktor International GmbH wird durch die Rechtsanwälte Die Patenterie ausgesprochen. In der aktuellen Abmahnung geht es um einen angeblichen Verstoß gegen das UWG durch einen Hinweis auf eine Marke, ohne dass diese Marke tatsächlich in das Markenregister eingetragen wurde.

Unser Tipp: Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Patenterie und der Kamindoktor International GmbH erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt nutzen. Hierzu können Sie uns die Abmahnung via E-Mail oder Fax übersenden – wir melden uns umgehend bei Ihnen. Wir haben in den letzten Jahren tausende wettbewerbsrechtliche Abmahnungen bearbeitet und kennen die Gegner und ihr Vorgehen regelmäßig bereits.

Was in der Abmahnung von der Kamindoktor International GmbH gefordert?

Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwalts- und Patentanwaltskosten gefordert. Als Gegenstandswert wird ein Betrag von 50.000 € angesetzt. Wir halten die Forderungen für überhöht. Fraglich ist auch, ob die Kosten eines Patentanwalts im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung erstattungsfähig sind. Es handelt sich nicht um eine Kennzeichenstreitsache. Beseitigung wird zudem nicht gefordert.

Wie sollte man auf die Abmahnung der Kamindoktor International GmbH reagieren?

Bei Erhalt einer Abmahnung gibt es verschiedene Handlungsalternativen:

  • vollständige oder teilweise Zurückweisung der Abmahnung und Hinnahme des Risikos eines Gerichtsverfahrens
  • Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung
  • Abgabe einer eingeschränkten und angepassten Unterlassungserklärung
  • Gegenabmahnung oder negative Feststellungsklage mit dem Antrag, dass die Ansprüche nicht bestehen.

Unser Tipp: Unterzeichnen Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung. Sie sind hierzu nicht verpflichtet. Wenn eine Unterlassungserklärung in Betracht kommt, weil die Abmahnung möglicherweise vollständig oder teilweise begründet ist, sollte diese Unterlassungserklärung immer von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Wettbewerbsrecht angepasst und erstellt werden. Unsere Erfahrung mit über 6000 Abmahnungen zeigt, dass eine voreilig abgegebene Unterlassungserklärung kaum rückgängig zu machen ist und eine erhebliche Haftung in Bezug auf Vertragsstrafen drohen kann.

Angesichts der Vielzahl der Handlungsoptionen verbietet sich jegliche pauschale Aussage. Wer hier vorschnell zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung rät, liegt falsch. Insbesondere wenn Sie die Einhaltung der Unterlassungserklärung auf Dauer nicht garantieren können (z. B. im Internet), gibt es weitere Möglichkeiten, auf die Abmahnung zu reagieren

Abgemahnte, die eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten überdies immer folgende Tipps beachten:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert werden.
  • Fristen sollten beachten werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.

Bei Abmahnung: Fachanwalt kontaktieren!

Wir beraten Sie hierzu in Münster und bundesweit. Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht und bietet Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung. Hierzu können Sie uns die Abmahnung einfach per E-Mail oder Fax übersenden. Wir beraten Sie in Münster und bundesweit im Wettbewerbsrecht. 

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch per E-Mail und Telefon

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht finden Sie unter: 

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/


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