Abmahnung der Küchenmesser.de Ltd. durch Rechtsanwalt Schleinkofer wegen irreführender Werbung

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Die Küchenmesser.de Ltd. geht derzeit gegen Onlinehändler von Messern mit Hilfe des Rechtsanwalts Christian Schleinkofer vor.

Der Vorwurf 

Dem betroffenen Onlinehändler wird vorgeworfen, Messer unter irreführenden Angaben zum Material beworben zu haben. 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, die angeführten Verstöße einzustellen und binnen Frist eine strafbewehrte, vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem wird die Erstattung entstandener Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 25.000,00 Euro gefordert (dies ergibt Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.242,84 Euro).

Unser Rat

Wenn auch Sie betroffen sind, sollten Sie noch binnen Frist handeln und sich anwaltlichen Rat holen.

Ignorieren Sie die Forderung, drohen gerichtliche Schritte, welche mit weiteren Kosten verbunden sein werden.

Unterschreiben Sie jedoch keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft, da derartige vorformulierte Erklärungen oftmals zu weit gefasst sind. Hier bleibt zu prüfen, ob – sollte der Vorwurf zutreffen – lediglich eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann. Andernfalls droht nämlich regelmäßig eine Vertragsstrafe wegen sehr unvorteilhafter Formulierungen in der Unterlassungserklärung.

Auch die geltend gemachten Gebühren dürften zu überprüfen sein, da unseres Erachtens ein zu hoher Streitwert zu Grunde gelegt wird. 

Hier dürfte bares Geld zu sparen sein. 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung in einem telefonischen Erstgespräch vor. 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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