Abmahnung der RAe Sievers&Kollegen für Jeannette Habeck –Textilkennzeichnung bzw. Widerrufsfrist

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Die Kanzlei Sievers & Kollegen mahnt für Jeannette Habeck Wettbewerbsverstöße wegen Nichteinhaltung von Informationspflichten bzw. widersprüchlichen Fristangaben für das Widerrufsrecht ab.

Frau Jeannette Habeck verkauft unter den eBay-Benutzernamen „nettibeck“ Bekleidungsstücke. Bei der uns vorliegenden Abmahnung wurde ein gewerblicher eBay-Verkäufer wegen einer widersprüchlichen Widerrufsfrist und der Nichteinhaltung der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung und des Textilkennzeichnungsgesetzes abgemahnt.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gem. § 3a i.V.m. § 8 UWG fordern die Rechtsanwälte den Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 887,03 € inkl. MwSt. Diese errechnen sich nach einem Gegenstandswertes von 10.000 €. Daneben kommen noch die Dokumentationskosten i.H.v. 154,70 €, sodass vom Abgemahnten ein Gesamtbetrag von 1.041,73€ verlangt wird. Die Anwälte setzen in der vorformulierten Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafenregelung von 5.100 € fest.

Exkurs: Unter anderem können gewerbliche eBay-Verkäufer auch wegen einer veralteten Widerrufsbelehrung, eines fehlenden Musterwiderrufsformulars, einer fehlenden Belehrung zu den einzelnen technischen Schritten die zum Vertragsschluss führen, zur Vertragstextspeicherung, zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten oder anderen vorvertraglichen inforationspflichten. abgemahnt werden.

Wurden Sie auch wegen des Verkaufs von Bekleidungsstücken abgemahnt?

Falls auch Sie eine Abmahnung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts erhalten haben, gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren. Zwar müssen Sie die Abmahnung ernst nehmen und auch reagieren. Allerdings ist auch von einem überstürzten Handeln abzuraten. Unterschreiben Sie nicht zu voreilig die Unterlassungserklärung. Die sind in den meisten Fällen viel zu weitreichend ausformuliert und der Schadensersatz zu hoch gesetzt.

Unser Tipp: Suchen Sie sich professionelle Hilfe von einer Kanzlei auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes oder dem entsprechenden Rechtsgebiet, um das es in Ihrer Abmahnung schwerpunktmäßig geht. Lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten beraten und planen Sie ihr weiteres Vorgehen mithilfe der Erfahrung von Experten dieses Bereichs.

Gerne können Sie die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Wir verteidigen bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, Medien- und Urheberrechts. Kostenlos bieten wir Ihnen ein Erstgespräch an, in dem wir gemeinsam mit Ihnen ein weiteres Vorgehen besprechen und die Erfolgschancen einschätzen können. Deshalb können Sie uns gerne jederzeit Ihre Abmahnung zuschicken oder sich telefonisch melden. Gemeinsam können wir dann gerne ein weiteres Vorgehen planen.


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