Abmahnung der Ruhmann Perters Altmeyer Rechtsanwälte im Auftrag von Maik Lodes

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In einem aktuellen Fall wurde uns eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Ruhmann Peters Altmeyer im Auftrag des Herrn Maik Lodes vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung sind Verstöße gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) unter der Handelsplattform eBay.

In dem uns vorliegenden Fall geht es um die nicht ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht bei eBay. Wie so häufig in letzter Zeit werden widersprüchliche Angaben im Rahmen der Widerrufsbelehrung, insbesondere widersprüchliche Fristangaben (14 Tage/1 Monat), abgemahnt. Die Rechtsanwälte Ruhmann Perters Altmeyer fordern im Rahmen der Abmahnung:

  • die Abgabe einer Unterlassungserklärung,
  • die Zahlung der Rechtsanwaltskosten aus dem angegebenen Gegenstandswert.

Reaktionsmöglichkeiten

Die vorliegende Abmahnung der Rechtsanwälte Ruhmann Perters Altmeyer wurde durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ausgesprochen. Es ist daher zu empfehlen, die Abmahnung durch einen auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) überprüfen zu lassen. Insbesondere sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschrieben werden. Von höchster Bedeutung ist, dass Unternehmer jedenfalls vor Abgabe einer Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren eBay-Account rechtssicher absichern lassen. Nur so können etwaige Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden.

Dr. Wallscheid & Drouven – Rechtsanwälte Wettbewerbsrecht (UWG)/gewerblichen Rechtsschutz

Unsere Kanzlei ist auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Unsere Rechtsanwälte vertreten seit Jahren bundesweit Mandanten, die Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht erhalten haben.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und berät Sie gerne zu sämtlichen Fragen des Wettbewerbsrechts.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie zudem unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Hierzu könne Sie uns die Abmahnung gerne vorab per E-Mail oder Fax senden. Wir rufen Sie dann im Rahmen einer kostenlosen ersten Einschätzung zurück und/oder melden uns per E-Mail bei Ihnen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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