Abmahnung der Vertex GmbH wg Atemschutzmasken+Mundschutz Kanzlei Eplle Luther (CE Kennzeichnung)

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Die Vertex GmbH mahnt Onlineanbieter von Atemschutzmasken in Zeiten der gestiegenen Nachfrage wegen Corona wettbewerbsrechtlich durch die Kanzlei Eplle Luther ab.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier wie zu reagieren ist.


Wann drohen Abmahnungen?

Die Vertex GmbH betreibt einen Onlineshop für Ladeneinrichtung aller Art, wie Schaufensterpuppen, Verkaufsständer etc. 

Abmahngefährdet sind aktuell Anbieter von Atemschutzmasken. 

Gerügt wird die unberechtigte Kennzeichnung einer Atemschutzmaske mit einem CE Zeichen. Zudem müsse das CE-Zeichen mit einer 4-stelligen Kennnummer einer notifizierten Stelle versehen sein.

Damit sei das Angebot für Verbraucher irreführend und mithin wettbewerbswidrig und abmahnfähig. 

Der Betroffene wird durch die Kanzlei zur Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird die Zahlung von Anawaltsgebühren ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 25.000 Euro verlangt.


Unser Rat 


Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.

Sollte der Vorwurf zutreffen, bleibt zu prüfen, ob lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann, da vorformulierte Erklärungen des Gegners oftmals zu weit gefasst sind. Dies kann existenzielle Folgen haben, da Sie bei jedem zukünftigen Verstoß verpflichtet wären eine Vertragsstrafe an die GmbH zu zahlen. 

Zudem können oftmals die geltend gemachten Gebühren reduziert werden, da vielfach von einem zu hohen Streitwert ausgegangen wird.


Wir helfen Ihnen!


Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen derartige Abmahnungen verteidigen, bzw. durch eine umfassende Beratung im Vorfeld derartige Abmahnungen vermeiden.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.


Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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