Abmahnung des IDO Interessenverband e. V. wegen falscher Grundpreisangabe

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Uns liegt eine weitere Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. vor. Wir haben in der Vergangenheit in unregelmäßigen Abständen über Abmahnungen des IDO berichtet, vgl. u. a.:

Was sind die Forderungen des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V.?

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. fordert die Abgabe Unterlassungserklärung, die als Entwurf der Abmahnung beigefügt ist sowie 232,05 EUR Aufwendungsersatz.

Wie sollte man sich im Falle einer Abmahnung des IDO Verband e.V. verhalten?

Im ersten Schritt sollte in jedem Fall – fristgerecht – von einem Fachanwalt geprüft werden, ob die behaupteten Ansprüche bestehen. In einem zweiten Schritt wäre ggf. zu klären, ob eine Unterlassungserklärung überhaupt abgegeben werden kann. 

Diese Frage ist abhängig von der Wiederholungsgefahr. Diese wird maßgeblich beeinflusst durch die Art des Verstoßes und die betrieblichen Gegebenheiten. Je nach Sachverhalt gibt der versierte Anwalt eine begründete Handlungsempfehlung und klärt über die weiteren Möglichkeiten und deren (mögliche) Folgen auf.

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