Erneut: Ebay Abmahnung des Stefan Reebig durch Rechtsanwälte Awender Werner (Scheinprivat)

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Aktuell liegen uns mehrere Abmahnungen zum Thema der scheinprivaten Verkaufstätigkeit auf eBay vor.

Der Abmahner

Abmahner ist Herr Stefan Reebig, vertreten durch die Rechtsanwälte Awender und Werner, Beim Bad 1, 72574 Bad Urach.

Der Vorwurf

Den abgemahnten Verkäufern wird einheitlich vorgeworfen, auf der Plattform eBay.de Handel mit E-Shishas bzw. E-Zigaretten und Zubehör als Privatverkäufer zu betreiben, obwohl sie nach Art, Menge und Anzahl der verkauften Waren eindeutig als gewerblicher Anbieter zu qualifizieren seien.

Konkret moniert wird das Unterlassen einer Widerrufsbelehrung sowie der erforderlichen Anbieterkennzeichnung.

Die Forderung

In den Abmahnungen wurde jeweils zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung aufgefordert, sowie Ersatz für die entstandenen Rechtsanwaltskosten, die sich aus einem Streitwert von 20.000,00 € berechnen, verlangt.

Der Abmahner behält sich zudem weitere Schadensersatzansprüche vor.

Unsere Einschätzung

Ausschlaggebend für das weitere Vorgehen ist, ob die Schwelle zum gewerblichen Handel durcheinen bestimmten eBay-Verkäufer tatsächlich überschritten wurde. Dies ist durch eine genaue Betrachtung des Einzelfalls rechtlich zu prüfen.

Nach der diesbezüglichen Rechtsprechung können Sie bereits durch das wiederholte Anbieten gleichartiger Artikel als gewerblicher Verkäufer anzusehen sein. Somit können Sie sogar dann, wenn Sie ausschließlich private Gegenstände verkaufen, betroffen sein und sollten eine Abmahnung in jedem Fall ernst nehmen.

Unser Rat

Wenn Sie als Privatverkäufer auf eBay eine derartige Abmahnung erhalten haben, sollten Sie auf jeden Fall anwaltliche Beratung hinsichtlich der Frage, ob die Schwelle zum gewerblichen Handel überschritten ist, in Anspruch nehmen. Selbstwenn dies der Fall ist, kommt noch eine missbräuchliche Abmahntätigkeit nach § 8 Abs. 4 UWG in Betracht.

Keinesfalls sollten Sie einfach auf die Forderungen eingehen oder die Ihnen gesetzte Frist reaktionslos verstreichen lassen. Unmodifizierte, vorformulierte Unterlassungserklärungen sind häufig zu weit gefasst und enthalten überhöhte Strafen und bringen damit eine erhebliche Gefahr der Selbstverpflichtung zu erheblichen Zahlungen mit sich.

Ignorieren Sie die Abmahnung, können weiter rechtliche Schritte der Gegenseite auf Sie zukommen, die ebenfalls mit erheblichen Kosten verbunden sind.

Wir helfen ihnen bezüglich dieser Fragen gerne mit einer kostenfreien Ersteinschätzung des Sachverhalts!


UPDATE vom 25.07.2020:

Erneut liegt uns eine Abmahnung zur Prüfung vor. Der Vorwurf ist der Gleiche, wie schon vor 2 Jahren. Dem Betroffenen wird vorgeworfen als "Scheinprivater-Händler" zu agieren.

Die Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Verkauf ist äußerst schwierig und im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.

Wir helfen Ihnen!


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

www.e-commerce-kanzlei.de



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