Abmahnung Digiturk Europe GmbH d. Pense Rechtsanwälte wg. Sportsendung

  • 2 Minuten Lesezeit

Wie schon mehrfach berichtet, mahnen/mahnten in der Vergangenheit unterschiedliche Rechteinhaber von Sportsendungen insbesondere von Fußballübertragungen unberechtigte Ausstrahlung in Gaststätten, Wettbüros oder ähnlichem. Dazu zählen unter anderem


  • Digiturk Europe GmbH durch Pense Rechtsanwälte
  • DAZN Limited durch Lentze Stopper Rechtsanwälte
  • Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch JBB Rechtsanwälte Jaschinski Biere Brexl Partnerschaft mBb


Aktuell liegt eine Abmahnung der Pense Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main vor. Auftraggeber der Abmahnung ist die Digiturk Europe GmbH.


Was ist Inhalt der Abmahnung?

Zunächst wird ausgeführt, dass die Digiturk Europe GmbH in Deutschland über die ausschließlichen Nutzungs- und Senderechte an Übertragungen von Spielen der ersten türkischen Fußballliga - Sport Toto Süper Lig - innehat.


Im Rahmen einer Kontrolle soll bei dem Abgemahnten festgestellt worden sein, dass dieser ein Spiel der Süper Lig ausgestrahlt habe, obwohl er die erforderlichen Nutzungsrechte hierfür nicht besitzt.


Was wird gefordert?

Die Pense Rechtsanwälte fordern für ihre Auftraggeber unterstriche Ansprüche ein. Zunächst wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Weiter werden Abmahnkosten in Höhe von 1.156,20 €. Diese sollen sich laut Abmahnung nach einem Streitwert von 25.000 € berechnen.


Weiterhin wird in der Abmahnung ausgeführt, dass ein Anspruch auf Schadensersatz bestünde. Auf diesen Schadensersatz würde die Digiturk Europe GmbH jedoch verzichten, sofern ein gewerbliches Abonnement bei der Digiturk Europe GmbH abgeschlossen wird.


Was ist zu beachten?

Grundsätzlich gilt, dass solche Abmahnungen ernst genommen werden sollten. Jedoch gilt es, den Inhalt und insbesondere die konkreten Ansprüche zu überprüfen. Dies gilt nicht nur für die geltend gemachten Zahlungsansprüche sondern insbesondere für die Unterlassungsansprüche. In dem uns vorliegenden Fall ist der Abmahnung eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese ist unserer Ansicht nach zu weit gefasst. Daher sollte genau überprüft werden, in welchem Umfang man sich zur Unterlassung verpflichtet, da sonst zukünftig weit reichende Vertragsstrafen drohen.


Haben Sie eine Abmahnung von Digiturk Europe GmbH, DAZN Limited, Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG erhalten? 


Wir beraten seit Jahren bundesweit in einer Vielzahl von Abmahnfällen. Unsere Fach- und Rechtsanwälte für Urheber- und Medienrecht, Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht) sowie IT-Recht helfen auch Ihnen gerne mit Ihrer Abmahnung weiter! Melden Sie sich einfach unverbindlich bei uns unter:


  • Tel. 040 5330-8720 
  • E-Mail info@haemmerling-legal.de
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema