Abmahnung – Dreimaster Modevertrieb GmbH – Verletzung der Marke „SCHMUDDELWEDDA“
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Aktuell (Abmahnung vom 08.05.2023) legt uns mal wieder eine markenrechtliche Abmahnung der Dreimaster Modevertrieb GmbH zur Überprüfung vor. Weiterhin vertreten wird das Unternehmen durch die CBH Rechtsanwälte aus Hamburg.
In der Abmahnung geht es um eine Verletzung der Marke „SCHMUDDELWEDDA“. Die Marke SCHMUDDELWEDDA ist beim Europäischen Markenamt unter der Registernummer 009885948 für Bekleidungsstücke registriert.
Der Abgemahnte bietet Bekleidung über die Plattform Instagram an. Bei einem Produktbeitrags hat er neben anderen Hashtags den Hashtag „schmuddelwedda“ gesetzt. Das beworbenen Produkt ist allerdings keines der Marke „SCHMUDDELWEDDA“
Hierin sieht die Dreimaster Modevertrieb GmbH eine Markenrechtsverletzung. Die Frage ist allerdings, on in einem solchen Hashtag tatsächlich ein Herkunftshinweis zur Marke vorliegt. Hier kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Der Abmahnung wurde ein Beschluss des Landgericht Hamburg beigefügt, der die markenmäßige Benutzung eines Hashtags bestätigen soll. Es handelt sich aber nur um eine einstweilige Verfügung.
In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft, Schadenersatz sowie Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 75.000,00 € gefordert.
Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung der Dreimaster Modevertrieb GmbH
- Ruhe bewahren
- Beachten Sie die gesetzten Fristen
- Leisten Sie nicht ungeprüft eine Unterschrift und nehmen Sie keine Zahlungen vor
- Lassen Sie sich von einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten!
Gerne helfen wir Ihnen! Wir sind seit vielen Jahren auf das Markenrecht spezialisiert. Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne per E- Mail an kanzlei@dr-schenk.net oder rufen sie uns an unter 0421 56638780.
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