Abmahnung durch RA Marcel van Maele für die Ne-Soft24 GmbH wg Vertriebs von Microsoft-Produktkeys

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Uns liegt ein Schreiben des Rechtsanwalts Marcel van Maele vor, der für die Ne-Soft24 GmbH aus Dresden rügt, dass durch den Verkauf von Microsoft-Produktkeys unlauterer Wettbewerb betrieben werde.

Da die Ne-Soft24 GmbH selbstverständlich kein Rechteinhaber an den Microsoft-Zeichen oder Produkten selbst ist, kam hier allenfalls eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der GmbH in Betracht. Vorgeworfen wird konkret eine Irreführung gem. §§ 3, 5, 5a UWG durch den Verkauf und die Art und Weise des Verkaufs der Produktschlüssel.

Vorliegend waren die Vorwürfe unserer Ansicht nach zumindest in diesem Fall aus einer Vielzahl von Gründen unbegründet, was sich allerdings nicht bereits nach einer oberflächlichen Betrachtung offenbarte. Gründliche Kenntnisse, gerade auch zur aktuellen Rechtslage bzgl. des Verkaufs von Software sind hier notwendig, um die Vorwürfe richtig einordnen zu können. Da unter anderen Voraussetzungen die Vorwürfe durchaus diskutabel sein können, verbietet sich hier allerdings eine allgemeine Aussage ohne Kenntnis des konkreten Sachverhalts. Es kann daher nur angeraten werden, solche Abmahnungen genau prüfen zu lassen, da die Abgabe der begehrten Unterlassungserklärung, insbesondere wenn diese weiter als notwendig abgegeben werden würde, die weitere Geschäftstätigkeit behindern oder in diesem Bereich sogar ausschließen könnte.

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