Abmahnung durch Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg für Hiddemann & Weiß GbR

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Abmahnung durch Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg für die Hiddemann & Weiß GbR

Aktuell spricht die Hiddemann & Weiß GbR, vertreten durch die Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus. Neben dem aktuellen Fall lagen uns schon früher Abmahnung dieses Abmahnenden vor.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie zu reagieren ist.

Der Vorwurf

In der Abmahnung wird behauptet, der eBay-Händler sei als Unternehmer i. S. d. § 14 BGB zu qualifizieren und daher u. a. zur Bereitstellung einer Widerrufsbelehrung verpflichtet auch träfen ihn weitere Informationspflichten. So fehle auch ein Impressum oder der anklickbare Link und Hinweis auf die Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform).

Der Online-Händler wird aufgefordert das wettbewerbswidrige Verhalten sofort einzustellen und zur Sicherstellung dieser Forderung wird eine vorformulierte, umfassende Unterlassungserklärung zur Unterschrift vorgelegt, welche binnen einer bestimmten Frist abzugeben ist. Bei weiteren Verstößen gegen diese umfassende Unterlassungserklärung ist eine Vertragsstrafe i. H. v. 5.001,- Euro vorgesehen. 

Doch damit nicht genug. Es werden Anwaltsgebühren aus einem Streitwert i. H. v. 30.000,- Euro verlangt.

Unsere Einschätzung

Es gilt zunächst zu prüfen ob Sie tatsächlich als Unternehmer zu qualifizieren sind. Hier ist anwaltlicher Rat gefragt.

Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft! Diese ist unserer Meinung nach deutlich zu weitgehend.

Nehmen Sie aber die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ernst. Uns ist insbesondere die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg für die konsequente gerichtliche Durchsetzung der behaupteten Ansprüche bekannt.

Sollte der behauptete Verstoß gerechtfertigt sein, so gilt es umgehend zu prüfen, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann, da die vorformulierte Erklärung nicht selten viel zu weit gefasst ist.

Zudem sind die geltend gemachten Abmahnkosten zu prüfen, da oftmals schon ein zu hoher Streitwert zu Grunde gelegt wird. Hier kann bares Geld gespart werden.

Wir helfen Ihnen!

Wir beraten und vertreten bundesweit Mandanten in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten und verfügen über entsprechende Erfahrung im Umgang mit derartigen Abmahnungen. 

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung in einem telefonischen Erstgespräch vor.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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