Abmahnung durch Rechtsanwalt Euskirchen für die Nahrungsmittelmaschinen e. K. – Inhaber Daniel Satt

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Rechtsanwalt Euskirchen mahnt wegen Wettbewerbsverstößen für Satt Nahrungsmittelmaschinen e. K. ab

Satt Nahrungsmittelmaschinen e. K., Inhaber Daniel Satt, vertreibt online Küchengeräte aller Art und geht derzeit gegen (vermeintliche) Konkurrenten wegen behaupteter Wettbewerbsverstößen vor. 

Was ist passiert?

Onlinehändler werden derzeit von Nahrungsmittelmaschinen e. K. wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße abgemahnt. 

Die Vorwürfe sind vielseitig:

·fehlende Grundpreisangabe

·fehlende bzw. falsche Widerrufsbelehrung

·kein ausreichender Hinweis auf die Streitbeilegungsplattform

·fehlende Datenschutzangaben bzgl. der Speicherung der Vertragsdaten 

Ein gewerbliches Handeln der Betroffenen wird dabei schlicht unterstellt.

Abgemahnt werden die betroffenen Onlinehändler durch Rechtsanwalt Rene Euskirchen. Die Betroffenen werden aufgefordert binnen Frist eine vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem wird die Begleichung der Anwaltsgebühren verlangt, wobei von einem Streitwert i. H. v. 20.000,- Euro ausgegangen wird, was zu Gebühren i. H. v. 1.171,67 Euro führt.

Wie ist zu reagieren, wenn auch Sie betroffen sind?

Sie sollten noch binnen der Frist anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. 

Die beigefügte Unterlassungserklärung stellt ein abstraktes Schuldanerkenntnis dar und kann ungeprüft unterschrieben existenzielle Folgen haben, da die Unterlassungserklärung oftmals viel zu weit gefasst ist.

Ignorieren Sie die Abmahnung hingegen nicht, da gerichtliche Schritte drohen könnten, welche zu weiteren Kosten führen werden. 

Anwaltlicher Rat ist hier unerlässlich. Es gilt insbesondere zunächst zu prüfen, ob Sie überhaupt als gewerblich handelnder Mitbewerber zu klassifizieren sind. Auch die geltend gemachten Anwaltsgebühren sind oftmals nicht berechtigt, da insbesondere der Streitwert oft zu hoch angesetzt wird. Hier kann bares Geld gespart werden.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung in einem telefonischen Erstgespräch vor. 

Auch können Sie sich per E-Mail bei uns melden, um weitere Informationen zur erhalten!

Als persönlicher Ansprechpartner stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 


kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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