Abmahnung durch Sievers & Kollegen im Auftrag Michael Geiss – Verletzung von Urheberrechten

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Immer wieder berichten wir über urheberrechtliche Abmahnungen und deren Inhalt. Aktuell liegt uns mal wieder eine Abmahnung der Kanzlei Sievers & Kollegen vor. Die Rechtsanwälte mahnen im Auftrag von Herrn Michael Geiss die Verletzung von Urheberrechten ab.


Was ist Inhalt Abmahnung?

Zunächst wird in dem Schreiben ausgeführt, das Gegenstand der Beauftragung die Verletzung von Urheberrechten von Herrn Michael Geiss ist. Herr Geiss sei Urheber der in dem Schreiben abgebildeten Fotografien. In dem aktuellen Fall handelt es sich um insgesamt fünf unterschiedliche Produktfotos.


Die Produktfotos sollen dabei im Rahmen einer eBay Auktion verwendet worden sein. Die entsprechende eBay Auktion wird in der Abmahnung genannt. Screenshots des eBay Angebots werden ebenfalls eingeführt.


Was wird mit der Abmahnung gefordert?

Wegen der unerlaubten Verwendung der Fotografien stünde Herrn Geiss ein Unterlassungsanspruch gegen den Adressaten. Es wird somit eine Unterlassungserklärung gefordert. Nach Ausführungen der Rechtsanwälte kann nur dadurch die Vermutung der Wiederholungsgefahr ausgerollt werden. Für die Übersendung und den Eingang einer solchen Unterlassungserklärung wird eine Frist gesetzt.


Neben Unterlassungsansprüchen werden weiterhin Auskunftsansprüche geltend gemacht. Der abgemahnte soll unter Vorlage entsprechender Belege detailliert und schriftlich Auskunft insbesondere über den Umfang der Verwendung sowie die Herkunft des Bildmaterials erteilen. Auch hierfür wird dieselbe Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzt.


Weiterhin enthält die Abmahnung den Hinweis, dass nach der Antwort der Lizenzschaden und Gebühren beziffert werden. Ein konkreter Zahlungsanspruch wird nicht geltend gemacht.


Was muss bei einer Reaktion auf die Abmahnung beachtet werden?


Zunächst gilt: die Abmahnung sollte ernst genommen werden. Die Fristen sind einzuhalten. Dennoch sollte nicht vorschnell und ohne rechtliche Beratung gehandelt werden. Die vorliegende Abmahnung unterscheidet sich von der Masse an urheberrechtlichen Abmahnungen deutlich. In der Abmahnung der Kanzlei Sievers werden zunächst keine konkreten Zahlungsansprüche geltend gemacht. Die meisten anderen urheberrechtlichen Abmahnungen enthalten hingegen schon im ersten Schreiben die Bezifferung eines konkreten Betrages bezüglich eines Lizenzschadens und auch zu erstattenden Abmahnkosten.


Daher gilt: auch wenn im ersten Schreiben noch keine konkreten Geldbeträge beziffert worden sind, so zeigt unserer Erfahrung, dass die Bezifferung nach entsprechender Auskunftserteilung im späteren Verfahren oftmals einen vierstelligen Bereich erreicht. Schon aus diesem Grunde sollte keine Antwort ohne anwaltliche Beratung an die Gegenseite erfolgen.


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