Abmahnung Ernst Westphal e.K. durch Rechtsanwalt Schroeder | eBay: Privater Verkäufer sei gewerblich

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Die Abmahner

Ernst Westphal e.K. hat sich auf den Verkauf von Uhren und Uhrenzubehör spezialisiert und bietet zudem noch Ohrstecker und Pflegemittel an. 

Der Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel vertritt Herrn Westphal in der aktuellen Sache.

Der Vorwurf

Die Abmahnung von Herrn Westphal beschäftigt sich mit der Stellung eines Anbieters auf eBay, der sich ggf. nur zum Schein als Privatanbieter ausgeben soll, um so die Pflichten und Kosten von Gewerbetreibenden zu umgehen. 

Der eBay-Händler informiere seine Kunden nicht ausreichend über das Mängelhaftungsrecht, das Widerrufsrecht, die Anbieterinformationen und über die Möglichkeiten zu Online-Streitbeilegung. Dies stellt einen Verstoß gegen die Informationspflichten eines Gewerbetreibenden dar.

Die Forderung

Der Abgemahnte wird aufgefordert, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Damit sollen Wiederholungstaten reduziert und im besten Fall gänzlich verhindert werden. Kommt es zu einer Wiederholungstat, wird die vereinbarte Vertragsstrafe geltend gemacht.

Zudem muss der Abgemahnte die Anwaltskosten in Höhe von 745,40 € tragen.

Unsere Einschätzung

Das Gesetz schreibt vor, dass gewerbliche Verkäufer Verbraucher ausreichend informieren müssen. Dazu gehören auch die Darlegung sämtlicher Rechtsansprüche des Verbrauchers sowie der Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung. 

Ob der jeweilige Händler folglich nur zum Schein ein Privatverkäufer ist, kann anhand bestimmter Kriterien herausgefunden werden. Zahlreiche Gerichte haben sich bereits dazu geäußert und Kriterien festgelegt, anhand derer eine gewerbliche Stellung vorliegen mag.

Unser Rat

Wir raten Ihnen, jede Abmahnung ernst zu nehmen und unbedingt innerhalb der Frist durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Wir übernehmen gerne die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung und klären Sie über Ihre Pflichten und Ihre Stellung auf dem Markt. 

Sprechen Sie uns an, bevor Sie die ungeprüfte Unterlassungserklärung unterzeichnen.  


Wir helfen Ihnen!

 

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema