Abmahnung: Ernst Westphal e.K. lässt durch Rechtsanwalt Lutz Schröder eBay-Verkäufer abmahnen

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Abmahnung von Ernst Westphal e.K. durch Rechtsanwalt Lutz Schröder 

Im Zuge der wettbewerbsrechtlichen Beratung eines eBay-Verkäufers wurde uns eine Abmahnung wegen scheinprivatem Handeln auf eBay durch die uns als Abmahnkanzlei bekannte Kanzlei des Rechtsanwalts Lutz Schröder vorgelegt, über die wir auch Sie informieren möchten.

Abgemahnt wurde namens und in Vollmacht der Firma Ernst Westphal e.K. Die Firma Ernst Westphal e.K. betreibt ein Fachgeschäft für Uhrenersatzteile und Uhrmacher-Bedarf. Die Artikel werden unter anderem über die Internetplattform eBay angeboten.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, gewerblich in großem Umfang Uhren und Schmuck auf eBay anzubieten, sich selbst jedoch als privaten Verkäufer zu betiteln. Er würde dadurch die gesetzlichen Pflichten, die einen gewerblichen Anbieter treffen, umgehen. Gerügt werden hier letztlich Wettbewerbsverstöße gegen die gesetzlichen Informationspflichten und die Anbieterkennzeichnungspflicht. 

Gefordert werden die Unterlassung des gerügten Verhaltens und des Weiteren die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Zusätzlich werden auf Grundlage des Streitwertes in Höhe von 7.500 Euro Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 612,80 Euro verlangt. 

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese in jedem Fall ernst nehmen. Auch wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie lediglich privat anbieten, so mag das rechtlich durchaus anders zu bewerten sein. Lassen Sie sich daher in jedem Fall beraten, ob die Grenze vom privaten zum gewerblichen Handeln bei Ihnen überschritten ist. 

Handeln Sie daher nicht vorschnell. Unterschreiben Sie insbesondere die beigelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltlichen Rat. Sollte eine Unterlassungserklärung zur Vermeidung der gerichtlichen Inanspruchnahme abgegeben werden, so ist zu prüfen, ob diese nicht zu modifizieren ist. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Sie Vertragsstrafen infolge des erneuten Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung zahlen müssen.

Aber Achtung:Ignorieren Sie die Abmahnung, können weiter rechtliche Schritte der Gegenseite – wie bspw. ein einstweiliges Verfügungsverfahren – auf Sie zukommen. Diese Weiterungen sind mit weiteren erheblichen Kosten verbunden sind. Prüfen Sie also die konkreten Vorwürfe und ziehen nötigenfalls rechtlichen Beistand hinzu.

Wir helfen Ihnen bezüglich dieser Fragen gerne mit einer kostenfreien Ersteinschätzung des Sachverhalts!

Für Ihre Fragen im akuten Fall wie auch bei konkretem Interesse kontaktieren Sie einfach unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse, wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und geben Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall. 

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten und unserem Upload-Formular finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

UPDATE vom 21.04.2020:

Uns liegt erneut eine entsprechende Abmahnung zur Prüfung vor. Abermals wird einem ebay-Verkäufer das scheinprivate bzw. gewerbliche Handeln vorgeworfen. Diesmal wird jedoch von einem Gegenstandswert i.H.v. 10.000,- Euro ausgegangen, weshalb nun entsprechend höhere Gebühren gefordert werden.

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

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