Abmahnung IDO-Interessenverband wg. Klausel „Ich versende NUR versichert“ auf eBay

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Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. (IDO) mahnt aufgrund von angeblichen wettbewerbswidrigen Verstößen ab. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er durch falsche Verbraucherinformationen hinsichtlich des Versandes den Verbraucher in die Irre führt.

Sachverhalt und Vorwürfe

Der IDO-Interessenverband hat ca. 2.300 Mitglieder, dazu zählen unter anderem Online-Shops, Dienstleister, Immobilienmakler etc. Zu den Mitgliedern gehören auch Betreiber von Shops, die ihre Waren bei eBay, Amazon, DaWanda und anderen Online-Verkaufsplattformen anbieten. Aus §8 Abs. 3 Nr. 2 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) hat der IDO Interessenverband die Befugnis zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen.

Der Abgemahnte verkauft auf der Internetplattform eBay Produkte in den Kategorien Haushaltswaren, Sammlerartikel, Textilien und Accessoires. Bei den Online-Angeboten des Abgemahnten moniert der IDO-Interessenverband folgende Klauseln aus den AGB:

Die Formulierung:

  • „Ich versende NUR versichert“

ist laut IDO irreführend. Der Verbraucher wird nach Ansicht von IDO darüber getäuscht, dass die Transportgefahr beim Unternehmer liegt und er diese gar nicht auf den Verbraucher abwälzen kann. Die abweichende Regelung der Gefahrtagung verstoße gegen §475 Abs. 2 BGB, wonach die Gefahr erst mit Übergabe an den Verbraucher übergeht.

Bezüglich der Auslandsversandkosten informiert der Abgemahnte wie folgt:

  • „Versand ins Ausland unter Umständen auf Anfrage möglich“

Nach § 1 II PAngV muss gegenüber dem Letztverbraucher angegeben werden, ob zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen. Falls dies der Fall ist, ist die Höhe der Versandkosten anzugeben. Soweit die vorherige Angabe dieser Kosten nicht möglich ist, sind die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen kann. Der Abgemahnte soll diese Kostenerklärung unterlassen haben, weil es ihm zu viel Arbeit gewesen sein soll. Diejenigen Unternehmer, die in einer Versandkostentabelle die länderspezifischen Kosten darstellen, haben nach Ansicht des IDOs durch den entsprechenden Arbeitsaufwand Wettbewerbsnachteile gegenüber Mitbewerbern.

Die beiden gerügten Formulierungen stellen nach IDO einen Verstoß gegen §§ 3, 3a, und 5a UWG dar.

Forderungen 

Der IDO-Interessenverband fordert den Abgemahnten dazu auf, die gerügten Formulierungen zu unterlassen. Um eine Wiederholungsgefahr auszuräumen, wird vom Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung gefordert. Diese enthält die Verpflichtung,

  1. die gerügte Formulierung „Ich versende NUR versichert“ und/oder
  2. die Formulierung „Versand ins Ausland unter Umständen auf Anfrage möglich“

zu unterlassen und bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe im Ermessen des IDO-Interessenverbands zu zahlen.

Ferner soll sich der Abgemahnte zur Zahlung der Abmahnkosten i. H. v. 232,05€ verpflichten.

Was können Sie tun?

Wenn Sie eine Abmahnung des IDO-Interessenverbandes erhalten haben, sollten Sie diese ernst nehmen und sich an einen erfahrenen Anwalt wenden. Es ist wichtig eine angemessene Verteidigungsstrategie gegen eine Abmahnung zu entwickeln. Lassen Sie sich nicht von den Abmahnkosten i. H. v. 232,05€ beirren. Das einfache Abgebeben der vorformulierten Unterlassungsverpflichtungserklärung und die Zahlung der Abmahnkosten hat häufig zur Folge, das Abgemahnte nachdem sie die gerügte Handlung wiederholen eine viel höhere Vertragsstrafe zahlen müssen. Ein erfahrener Anwalt kann dagegen Angriffspunkte in der vorformulierten Unterlassungsverpflichtungserklärung ausfindig machen und für die Abgabe einer modifizierten Unterlassungsverpflichtungserklärung sorgen.

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg vertritt bundesweit Mandanten gegen Abmahnungen auf den Gebieten des Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechts. Unser Team hat langjährige Erfahrungen in der Verteidigung von Abmahnungen und sieht sich gerne Ihren Fall an. Kontaktieren Sie uns hierfür per Telefon oder E-Mail


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