Abmahnung IDO – wegen fehlerhafter Grundpreisangabe

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Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. oder kurz „IDO“ aus Leverkusen mahnt aktuell (Abmahnung vom 13.01.2021) die fehlerhafte Angabe von Grundpreisen sowie einen fehlenden klickbaren Link zur OS Plattform ab.

Betroffen ist ein Online Händler der über Amazon Angebote betreffend Lebensmittel, Genussmittel, Haushaltswaren und Dekorationsartikel anbietet und verkauft.

Nach eigenen Angaben nimmt der Verein die Interessen von ca 2600 unmittelbaren Mitgliedern (Stand Januar 2021) wahr. Es soll sich hierbei um Online-Shops, Online Warenhäuser, Apotheken, IT Dienstleister, Provider, sonstige Dienstleister, Verlage, Fabrikanten, Immobilienmakler, Reisedienstleistungsunternehmen usw. handeln. Hinzu kommen sollen eine Vielzahl weiterer mittelbarer

Gefordert werden in den Abmahnungen die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Abmahnkosten in Höhe von 232,05 EUR.

Unterzeichnet ist die Abmahnung von Frau Sarah Spayou der 1. Vorsitzenden des Vereins.

Der Abmahnung ist eine Unterlassungsverpflichtungserklärung beigefügt. Ebenso eine auf den Abgemahnten ausgestellte Rechnung hinsichtlich der Abmahnkosten.

Wir haben Bedenken gegen die Abmahnung. So wurde der IDO bereits mehrfach wegen Rechtsmissbrauch verurteilt. Dies insbesondere da er nur gegen Dritte und nicht gegen eigene Mitglieder vorgeht.

Unsere Empfehlung:

  Ruhe bewahren

  Fristen beachten

  Keine Unterlassungserklärung unterschreiben oder den Geldbetrag zahlen

  Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen

   Einen Rechtsanwalt mit der Prüfung und Vertretung beauftragen

Beachten Sie eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung gilt grds. ein Leben lang und ist mit hohen Vertragsstrafen verbunden.

Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Wir kennen den Abmahner bereits. Wir helfen nicht nur bei der Abwehr der Abmahnung, sondern auch bei der richtigen Umsetzungen der gesetzlichen Regelungen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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