Abmahnung Kanzlei Schroeder / Lutz Schroeder und Ernst Westphal e.K.

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Erneut erreicht uns wieder eine Abmahnung der Kanzlei Schroeder (Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel). In der aktuellen Abmahnung mahnt die Kanzlei Schroeder für Ernst Westphal e.K. ab. Gegenstand der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist erneut der Vorwurf, der Anbieter trete zu Unrecht als „privater Verkäufer“ auf.

Vorab: Wir kennen die Abmahnung der Kanzlei Schroeder seit Jahren. Auch der Gegner Ernst Westphal e.K. ist uns aus vielen Fällen bekannt. Wir können Betroffenen daher eine optimale Einschätzung der Reaktionsmöglichkeiten aufzeigen. 

Als Anwälte für Wettbewerbsrecht und bieten wir Abgemahnten eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt und Spezialisten für Wettbewerbsrecht an. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail an die info@wd-recht.de und wir melden uns umgehend bei Ihnen.


Abmahnung von der Kanzlei Schroeder und Ernst Westphal e.K. – Worum geht es?

Der aktuelle Vorwurf in der Abmahnung von der Kanzlei Schroeder ist, dass der Abgemahnte als privater Anbieter auftrete, obwohl er tatsächlich – nach den Kriterien der Rechtsprechung – als gewerblicher Anbieter auftreten müsste. 

In der Abmahnung wird insbesondere auf die Anzahl der Bewertungen als Verkäufer abgestellt. Dies ist nach der Rechtsprechung aber nur ein Indiz von vielen Indizien. Es daher erforderlich, dass Betroffene die Abmahnung durch einen Anwalt für Wettbewerbsrecht prüfen lassen. 

Allein die Anzahl der Bewertungen reicht in der Regel nicht aus, ein Handeln als Unternehmer zu bejahen.  Ob das Auftreten unlauter im Sinne der „§§ 3, 4 Nr. 11 UWG“ ist, ist in der Regel eher fraglich. 

An dieser Stelle sei angemerkt, dass § 4 Nr. 11 UWG  nicht mehr existiert. Rechtsanwalt Schroeder nimmt Bezug auf eine alte Fassung des Gesetzes.  

Es wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 15.000 € gefordert. Auch diese Ansprüche sollten dringend fachanwaltlich geprüft werden. Wir raten von der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Hilfe  dringend ab.

Unsere Verhaltenstipps:

  •         Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die gesetzten Fristen!
  •         Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf!
  •         Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation!
  •         Kontaktieren Sie einen Fachanwalt!


Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Bereits seit vielen Jahren sind wir – insbesondere als Fachanwälte im gewerblichen Rechtsschutz- auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechtes tätig. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Sie können uns zu einer kostenlosen Ersteinschätzung unter 0251 20 86 80 30 kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden Wenn Sie uns eine Rufnummer hinterlassen, melden wir uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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