Abmahnung – Markenrechtsverletzung an der Marke „FRISCHEPARADIES“

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Aktuell liegt uns eine  Abmahnung der Transgourmet Holding AG aus der Schweiz sowie der FrischeParadies GmbH & Co. KG aus Frankfurt am Main zur Überprüfung vor. Vertreten werden die Unternehmen von den KLEINER Rechtsanwälten aus Stuttgart.

In der Abmahnung heißt es, dass die Transgourmet Holding AG Inhaberin der „FRISCHEPARADIES“ ist. Die FrischeParadies GmbH & Co. KG ist Lizenznehmerin dieser Marke. Ebenso sei diese Inhaberin der Unternehmenskennzeichenrechte an der Firma „FrischeParadies“.

Abgemahnt wurde ein Lebensmittelhändler, der das Zeichen „Frischeparadies“. widerrechtlich benutzt haben soll.

Die Verwendung des Zeichens „Frischeparadies“ soll zum einen eine Verletzung der Unternehmenskennzeichenrechte gemäß § 15 Markengesetz darstellen. Ebenso soll die Verwendung eine Markenrechtsverletzung gemäß Art 9 Abs. 2 lit. A) i.V.m. Art 182, 189 Unionsmarkenverordnung (UMV) darstellen.

Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. In dieser werden neben der Unterlassung auch Auskunft und Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Letztendlich werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3174,92 € (1.6 Geschäftsgebühr nach einem Streitwert vom 100.000 €) geltend gemacht.

Wir haben Bedenken, ob die Abmahnung berechtigt ist. Auch die Höhe der geltend gemachten Forderung halten wir für nicht berechtigt.

Sollten auch Sie eine Abmahnung Transgourmet Holding AG und/oder der FrischeParadies GmbH & Co. KG erhalten haben stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Wir sind seit vielen Jahren im Markenrecht spezialisiert und konnten schon vielen Abgemahnten helfen.

Senden Sie uns einfach die Abmahnung an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns gerne an unter 0421-56638780


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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