Abmahnung: Münzhandel Jörg Faß mahnt durch TCI Rechtsanwälte auf eBay Anbieter von Geld-Münzen ab

  • 1 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Der Münzhändler Jörg Faß mahnt aktuell mit der Kanzlei TCI Mainz eBay-Händler wettbewerbsrechtlich ab. 

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie zu reagieren ist. 

Zum Hintergrund

Jörg Faß aus Bingen am Rhein betreibt einen online Münzhandel für An- und Verkauf von Münzen. 

Abmahngefährdet sind Onlineanbieter von (Sammler-) Münzen u. a. auf eBay. 

Vertreten durch die Kanzlei TCI Rechtsanwälte wird dem Betroffenen vorgeworfen, Sammlermünzen anzubieten, die keine Originalprägungen seien. Es handele sich um Nachahmungen, die als solche nach § 11 Münzengesetz (MünzG) hätten gekennzeichnet werden müssen. Diese Nichtbeachtung der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht stelle einen Wettbewerbsverstoß nach § 3a UWG dar. 

Der Betroffene wird durch die Kanzlei binnen kurzer Frist zur Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Damit nicht genug: Zudem wird die Zahlung von Abmahnkosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 100.000 Euro (!) verlangt, mithin 2.348,94 Euro.

Sollten die Ansprüche nicht binnen Frist erfüllt werden, werden bereits gerichtliche Schritte in Aussicht gestellt. 

Unser Rat 

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten!

Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst ist. Hier ist zudem zu prüfen, ob – sollte sich der Vorwurf bewahrheiten – eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann. 

Auch die Anwaltsgebühren erscheinen uns zu hoch bemessen zu sein, da unseres Erachtens ein zu hoher Streitwert zu Grunde gelegt wird. 

Hier kann oftmals bares Geld gespart werden.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wir konnten schon zahlreiche Online-Händler erfolgreich gegen derartige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verteidigen. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema